Machen Sie nicht den Fehler, den viele Unternehmen machen. Lassen Sie sich rechtzeitig beraten und nicht erst bei eingetretener Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit! Bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit lohnt und empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung, um eine Insolvenz zu vermeiden oder Ihr Unternehmen zielgerichtet zu sanieren - durch die richtige und kompetente Anwendung der Vorschriften der Insolvenzordnung.
Wann steckt Ihr Unternehmen in eine Krise?
Sie sollten darüber nachdenken, Insolvenzantrag zu stellen, wenn
- viele Ihrer Aufträge gekürzt werden
- Sie Ihre Lieferanten und Gläubiger nicht mehr rechtzeitig bezahlen können. Prüfen Sie Ihre Zahlungsziele anhand Ihrer Bilanzkennzahlen oder anhand der laufenden Buchführung. Wir helfen Ihnen gerne, die sich ergebenden Kennzahlen rechtlich zu (be)werten.
- Sie immer wieder neue Kredite und damit Fremdkapital beanspruchen müssen.
- Sie Reserven auflösen müssen.
- Sie betriebsnotwendiges Anlagevermögen verkaufen müssen.
Können Sie mehrere dieser Punkte bejahen, befinden Sie sich in einer Unternehmenskrise mit drohender Zahlungsunfähigkeit. Bereits jetzt ist der Zeitpunkt gegeben, Gegenmaßnahmen einzuleiten und sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten zu lassen, bevor es unter Umständen zu spät ist.
Warum sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen?
Der Rechtsanwalt bietet Ihnen fundierte Rechtsberatung und betriebswirtschaftliches Know-how aus einer Hand.
Laut Insolvenzordnung kann bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit ein Insolvenzverfahren beantragt werden. Dadurch ist das noch vorhandene Vermögen dem Zugriff einzelner Gläubiger nicht mehr ausgesetzt, steht zur Abwicklung eines Insolvenzverfahrens zur Verfügung und eröffnet so bessere Sanierungschancen.
Die Insolvenz einer Kapitalgesellschaft oder GmbH & Co. KG
Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung sind Sie gesetzlich verpflichtet, Insolvenzantrag zu stellen. Cornea Franz Rechtsanwälte prüft mit Ihnen, ob eventuelle Insolvenzgründe vorliegen und sichert Sie so im Hinblick auf die Durchführung Ihrer notwendigen gesetzlichen Verpflichtungen ab.
Vorsicht! Als Geschäftsführer haften Sie für einen verzögerten Insolvenzantrag! Unter Umständen können Sie sich sogar strafbar machen. Behalten Sie daher stets Ihre Zahlen im Blick und zögern Sie nicht, uns bei Unsicherheiten zu fragen und einen Insolvenzcheck vorzunehmen. Die Kanzlei Cornea Franz Rechtsanwälte überprüft mit Ihnen, ob eine Insolvenz droht oder ob bereits eine Insolvenzlage mit Haftung der Geschäftsführer für Zahlungsausfälle für Gläubiger besteht. Gleichzeitig stellen wir mit Ihnen eine Überschuldungsbilanz auf und führen ggf. eine Fortführungsprognose durch. Fällt die Fortführungsprognose allerdings negativ aus, müssen Sie unverzüglich, spätestens aber nach 3 Wochen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Lassen Sie sich von der allgemeinen Wirtschaftslage nicht verunsichern. Selbst in Krisen eines Unternehmens besteht bei rechtzeitiger Beratung die Möglichkeit, eine Fortführung zu sichern.
