Wettbewerbsrecht im Überblick
- Abmahnungen und Abwehr von Abmahnungen
- Gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen
- Werberecht für bestimmte Berufsgruppen, z.B. Steuerberater, Apotheker, Ärzte etc.
- Rechtliche Prüfung von Internetauftritten auf wettbewerbsrechtliche Verstöße
- Werberecht
- Beratung bei Werbemaßnahmen
Werberecht
Das Werberecht wird dem Wettbewerbsrecht zugeordnet. Das Werberecht definiert die Grenzen erlaubter Werbung. Es schützt die Zielgruppe der Werbemaßnahmen, Verbraucher und andere Konsumenten, sowie andere Anbieter am Markt, nämlich die Konkurrenten im gleichen Marktsegment, vor unlauterem Verhalten.
Rechtsgrundlage ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Daneben sind wettbewerbsrechtliche Sondervorschriften zu beachten, z.B. die Preisangabenverordnung oder das Heilmittelwerbegesetz. Spezielle Werbeverbote gelten z.B. für Tabak in Rundfunk und Fernsehen. Einschränkungen bestehen auch für Angehörige freier Berufe (Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater) nach den einschlägigen Regeln der berufsständischen Kammern. Das Verbot irreführender Werbung stellt einen Sondertatbestand des unlauteren Wettbewerbs dar. Die Irreführung im geschäftlichen Verkehr umfasst u.a. die Beschaffenheit, den Ursprung, die Herstellungsart oder die Preisbemessung einzelner Waren oder gewerblicher Leistungen oder des gesamten Angebots.
Werbung ist für jedes Unternehmen wichtig und unabdingbar. CORNEA FRANZ Rechtsanwälte beraten Sie bei der Gestaltung Ihrer Werbung, so dass es keinen Konflikt mit den gesetzlichen Bestimmungen gibt. Bei der Schaltung von Werbung dürfen gesetzte Grenzen nicht überschritten werden. Wer eine mehrere tausend oder zehntausend Euro teure Werbemaßnahme startet, sollte vorher unbedingt fachkundigen Rat einholen. Jede unzulässige Behauptung zieht in der Regel Abmahnungen von Konkurrenten oder Wettbewerbsschützern nach sich. Neben den Kosten der Abmahnungen treten Kosten für Änderungen oder Vernichtung auf. Dies gilt es im Vorfeld zu vermeiden!
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