Steuerrecht
- Abgeltungssteuer
- Betriebsprüfung
- Berufsrecht der Steuerberater
- Beratung zur Selbstanzeige
- Einkommensteuer
- Erbschaftsteuer
- Finanzgerichtsprozess
- Gemeinnützigkeitsrecht
- Gewerbesteuer
- Grunderwerbsteuer
- Grundsteuer
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- Körperschaftsteuer
- Kraftfahrzeugsteuer
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- Steuerrecht
- Steuerfahndung
- Steuerverfahrensrecht
- Steuerstrafverfahren
- steuerrechtliche Vertragsgestaltung
- Umsatzsteuer
- Unternehmensbesteuerung
- Zinsabschlagsteuer
- Zollrecht
- Steuergestaltungen
- Unternehmenssteuerrecht
Steuerrecht
Das Steuerrecht ist das Spezialgebiet des öffentlichen Rechts, das die Festsetzung und Erhebung von Steuern regelt. Steuern werden in § 3 Abgabenordnung (AO) legal definiert, d. h. gesetzlich definiert. Eine vertragliche und gesellschaftsrechtliche Gestaltung zu beraten ohne deren steuerliche Auswirkungen zu kennen und zu analysieren ist im Wirtschaftsrecht nicht denkbar. Das Steuerrecht hat einen derart starken Einfluss, dass zahlreiche Gestaltungen ausschließlich motiviert durch das Steuerrecht überhaupt erst stattfinden. Es ist daher Folge von Gestaltungen und gleichzeitig Auslöser von Gestaltungsüberlegungen.
So spielt vor allem die Einkommenssteuer (EStG) die Körperschaftssteuer (KStG), die Gewerbesteuer (GewStG), die Erbschafts- und Schenkungssteuer (ErbStG) und die Umsatzsteuer (UStG) eine nicht wegzudenkende Rolle im alltäglichen Wirtschaftsleben. Darüber hinaus eine Vielzahl von einzelnen Steuergesetzen die je nach Lebenssituation Einfluss auf die Überlegungen des Steuerpflichtigen nehmen.
In enger Abstimmung mit den Beratern des Mandanten werden daher optimale Lösungen erörtert und Wege analysiert um ein bestmögliches Ergebnis in zivil- und steuerrechtlicher Hinsicht für den Mandanten zu verwirklichen.
So spielt bei Gründung und Umgestaltung von Unternehmen die Rechtsformwahl eine erhebliche Rolle. Sowohl im Vertrags- und Gesellschaftsrecht als auch im Steuerrecht. Nur wenn der Berater in allen Bereichen entsprechende Fachkompetenz mit sich bringt und Probleme erkennt, kann eine entsprechende umfassende Beratung gewährleistet werden.
Von der Gründung eines Unternehmens über mögliche Umstrukturierungen, bis hin zur Nachfolge im Unternehmen sei es erbrechtlich oder auch im Zuge von Unternehmensverkäufen wird einer optimierten Gestaltung zugeführt.
Steuerverfahrensrecht
Sowohl in Verfahren gegenüber dem Finanzamt (Einspruchsverfahren) als auch vor dem Finanzgericht (Klageverfahren) vertreten wir Unternehmen und Privatpersonen. Hierbei unterstützen wir auch Steuerbeistände, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei der Durchsetzung ihrer Rechte und Ziele.
Zudem stehen wir unseren Mandanten aber auch deren Beratern mit unseren Spezialkenntnissen im Rahmen von Betriebsprüfungen zur Seite.
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