Unternehmensnachfolge im Überblick
- Erbrechtliche Gestaltungsberatung
- Patientenverfügungen
- Vorsorgevollmachten
- Letztwillige Verfügungen (Testamente, Erbverträge)
- Pflichtteils- und Erbverzichte
- Familienrechtliche Bezüge
- Güterstandsregelungen (Eheverträge)
- Unternehmenskaufverträge
- Geschäftsordnungen
- Anteilskauf- und Abtretungsverträge
- Nachfolgeklauseln in Gesellschaftsverträgen
- Mittelbare Unternehmensbeteiligungen
- Gesellschafterversammlungen und Gesellschafterbeschlüsse
- Umwandlungsrecht
- Erbschaft- und Schenkungssteuerliche Gestaltungsberatung
- Ertragssteuerliche Gestaltungsberatung
- Schenkungsverträge
- Familiengesellschaften
- Stiftungen
- Ausländische Beteiligungen
- Ausländischer Immobilienbesitz und erbrechtliche Gestaltung
Umwandlungsrecht
Als Umwandlung bezeichnet man die gesellschaftsrechtliche Reorganisation von Unternehmen. Hierbei können die Gründe verschiedenster Natur sein. Oft aus steuerrechtlichen Gründen aber auch als Folge von Unternehmenszusammenschlüssen oder -veräußerungen, Umstrukturierungen in Konzernen und Unternehmensgruppen (ohne Konzernstruktur) bis hin zur Gestaltung der unternehmerischen Nachfolge.
Geregelt ist die Umwandlung im Umwandlungsgesetz (UmwG), dessen Anwendung jedoch nicht zwingend ist. Vielmehr können die Gesellschafter auch durch vertragliche Gestaltungen (Kündigungen, Austritte, Anwachsung, Einbringungen u. a.) Unternehmensgestaltungen vornehmen ohne dass das UmwG Anwendung findet.
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