Nach der Markenanmeldung beim DPMA oder der EUIPO beginnt eine Benutzungsschonfrist von 5 Jahren. Innerhalb dieses Zeitraums muss die Marke nicht zwingend benutzt werden. Danach ist jedoch eine ernsthafte markenmäßige Benutzung erforderlich, um den Markenschutz aufrechtzuerhalten. Andernfalls droht die Löschung wegen Nichtbenutzung.
Praxisfrage: Was zählt als ernsthafte Benutzung? Schon die Nutzung in Online-Shops, auf Verpackungen oder in Werbekampagnen kann genügen.