Eine Markenanmeldung in böser Absicht liegt vor, wenn jemand ein Zeichen nur anmeldet, um andere zu blockieren oder zu erpressen (sog. „Sperrmarken“). Solche Marken können auf Antrag gelöscht werden. Bösgläubigkeit ist ein häufiger Streitpunkt bei Markenverletzungsverfahren und Löschungsverfahren.
Praxisfrage: Was kann man tun, wenn jemand meine Marke gekapert hat? – Löschungsantrag wegen bösgläubiger Anmeldung stellen.