Medienrecht im Überblick
- Bildrecht und Fotorecht
- Filmrecht
- Multimediarecht
- Musikrecht
- Presserecht
- Rundfunkrecht
- Event-, Sport- und Veranstaltungsrecht
- Verlagsrecht
- Medienrecht
Medienrecht ist das Rechtsgebiet, das sich mit den gesellschaftsrelevanten Formen der Kommunikation beschäftigt. Kommunikation vollzieht sich über die Presse, den Rundfunk und Filme, zunehmend aber auch über elektronische Medien wie z.B. Internetforen, Blogs, Social Media und Emails. Eine allgemeine Definition für das Medienrecht zu finden fällt schwer, da es sehr vielfältig ist. Das Medienrecht stellt keine Rechtsdisziplin im systematischen Sinne dar, sondern versucht als eine Art Sammelbegriff die über die Teilbereiche des öffentlichen Rechts sowie des Zivil- und Strafrechts verstreuten relevanten Tatbestände zusammenzufassen. Ausgangspunkt ist die in Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz (GG) geschützte Meinungs- und Informationsfreiheit in ihrer kollektiven Ausprägung als Recht der Massenmedien und -kommunikation. Das Medienrecht ist ein sehr dynamisches Rechtsgebiet, welches inzwischen stark vom Europarecht beeinflusst wird.
Wir beraten seit vielen Jahren zahlreiche Unternehmen, Schauspieler, Verlage, Fernseh- und Radioanstalten, Fotoagenturen, Veranstaltungsunternehmen oder IT-Systemhäuser in allen Teilgebieten des Medienrechts.
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