Mit unserem aktuellen Newsletter möchten wir Sie über die für Sie als Arbeitgeber relevanten und seit 25.11.21 geltenden Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) informieren. Dies sind insbesondere die nunmehr geltende 3G-Regelung am Arbeitsplatz und die wieder eingeführte Homeoffice-Pflicht.
Die Einhaltung der neuen 3G-Regelung müssen Sie vor Betreten der Arbeitsstätte kontrollieren. Wie bereits in der ersten Jahreshälfte ist bei Bürotätigkeiten Homeoffice anzubieten und dieses Angebot muss angenommen werden.
Für Rückfragen diesbezüglich steht Ihnen gerne Herr Rechtsanwalt Christian Semmler zur Verfügung.
Den gesamten Artikel können Sie sich hier als PDF downloaden
![]() |
Download als PDF CF Newsletter 3G am Arbeitsplatz und Home-Office-Pflicht |
Ihr(e) Ansprechpartner
-
Christian Semmler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht