Wir möchten Sie hier ausführlich über die aktuellen Änderungen im Arbeitsrecht aufgrund der Pandemie informieren und bitten Sie das unten als Download befindliche Dokument zu beachten. Kurz gefasst wird es die nachfolgenden Änderungen geben:
Der GKV-Spitzenverband hat vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie auf die Unternehmen allen gesetzlichen Krankenkassen empfohlen, die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April 2020 auf Antrag der betroffenen Unternehmen zu stunden. An Anspruch hierauf besteht nicht, wir gehen jedoch davon aus das entsprechenden Anträgen stattgeben wird.
Erkrankte Arbeitnehmer mit „leichten Erkrankungen der oberen Atemwege“ können nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit (AU) bis maximal 14 Tage ausgestellt bekommen.“ Ein persönliches Vorstellen in der Arztpraxis ist nicht mehr notwendig.
Schließlich hat die Bundesregierung, rückwirkend zum 01.03.2020 und bis zum 31.12.2020 befristet, den Zugang zum Kurzarbeitergeld erleichtert. Betroffenen Unternehmen können ab sofort den krisenbedingten Arbeitsausfall bei der Arbeitsagentur anzeigen und Kurzarbeitergeld unter den neuen Voraussetzungen beantragen.
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Sabrina Denner
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht -
Christian Semmler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht