Der Bundestag hat am 25.03.2020 einstimmig einen Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz-und Strafverfahrensrecht (BT-Drs. 19/18110) angenommen. Die notwendige Zustimmung des Bundesrates soll am 27.03.2020 eingeholt werden. Vor dem Hintergrund, dass der Bundestag den Gesetzesentwurf indes einstimmig angenommen hat, dürfte die Zustimmung des Bundesrates außer Zweifel stehen, so dass sehr zeitnah mit einer Verkündung des Gesetzes gerechnet werden kann. Das Gesetz besteht aus vier einzelnen Bausteinen,die zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft und außer Kraft treten sollen:dem COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG), dem Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs-und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie,der Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung der Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch.
Den Gesetzesentwurf können Sie im Volltext auf der Homepage des Deutschen Bundestages unter folgendem Link finden: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/181/1918110.pdf
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