Im vergangenen Jahr hat der deutsche Gesetzgeber das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verabschiedet. Mit diesem Gesetz soll die Einhaltung von Menschenrechten und bestimmten Umweltschutzmaßnahmen in globalen Lieferketten sichergestellt werden. Nunmehr verbleibt noch ein Jahr bis das Gesetz zum 01.01.2023 scharf geschaltet wird. Dieser Newsletter soll einen Überblick über die Anforderungen an die Unternehmen geben und die ggf. drohenden Sanktionen aufzeigen.
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Download als PDF 2022-2-Newsletter-Lieferkettensorgfaltspflicht |
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Dr. Peter Schaub
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht -
Marie Herrmann
Assessorin