Am 20.04.2020 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Personengesellschaftsrecht veröffentlicht. Hintergrund des Gesetzesentwurfs ist der anerkannte Umstand, dass die bisherige Personengesellschaft ganz erheblich durch die Rechtsprechung verändert worden war und für den Anwender ohne dezidierte Kenntnis der Rechtsprechung kaum mehr verständlich ist.
Zwar hatte der Gesetzgeber bereits anlässlich der sog. Schuldrechtsreform eine Überarbeitung des Personengesellschaftsrechts ins Auge gefasst, eine solche Überarbeitung dann aber doch im Hinblick auf eine mit beachtlicher Vehemenz hierzu geführte Diskussion in der Rechtswissenschaft zunächst zurückgestellt. So blieb zwar zunächst alles beim (unbefriedigenden) Alten, gab der Rechtswissenschaft indes Zeit und Gelegenheit ihre fundierte Diskussion über die Reformausrichtung abzuschließen.
Aufbauend auf den Beratungsergebnissen des 71. Deutschen Juristentages hierzu, hat eine durch das Bundesministerium eingesetzte Expertenkommission einen Gesetzesentwurf erarbeitet, der nun in vollem Umfang vom Bundesministerium übernommen worden ist. Die wesentlichen Eckpunkte dieses Gesetzesentwurfs stellen wir Ihnen in dem beiliegenden Newsletter vor.
Nicht enthalten in dem Newsletter sind Ausführungen zu einem weiteren – sehr speziellen – Eckpunkt des Gesetzesentwurfs, der es Angehörigen der sog. freien Berufen (bspw. Rechtsanwälten) gestatten soll, sich auch als Personenhandelsgesellschaft zu organisieren. Wir gehen davon aus, dass dieser Eckpunkt in der Breite des Verteilerkreises weniger von Interesse ist, stehen aber für Rückfragen hierzu ebenfalls gerne zur Verfügung.
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