Mit unserem aktuellen Newsletter möchten wir Sie über eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg informieren. In der Entscheidung setzt sich das Gericht mit einer betriebsbedingten Kündigungen eines schwerbehinderten Arbeitnehmers auseinander. Diese erfolgt ohne Beteiligung des Integrations-/Inklusionsamtes. Hierin sieht das Gericht einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot und sieht eine Entschädigung in Höhe von 4 Bruttomonatsgehältern als angemessen.
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Christian Semmler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht