Ende 2020 überraschte der Gesetzgeber die Fachwelt, in dem er nach vergleichsweise kurzer aber intensiver politischer Diskussion das ausgesprochen umfangreiche Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) erlassen hatte. Es handelt sich dabei um ein sog. Artikelgesetz, mit dem der Gesetzgeber in verschiedene andere Gesetze eingriffen hat und ein neues Gesetz – nämlich das o.g. StaRUG – erlassen hat.
Rechtsanwalt René C. Cornea und Dr. Stephan Wübbelsmann geben Ihnen hier einen Einblick in das Thema.
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Christian Semmler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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