Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat entschieden, dass Daten aus einer Überwachungssoftware für eine Kündigung nicht genutzt werden dürfen, vor allem wenn diese heimlich installiert wurde und kein auf Tatsachen beruhender Verdacht einer Straftat (…) gegeben ist.
Richter werteten diesen Fall als einen starken Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Angestellten, sodass die Beweismittel nicht verwertet werden konnten.
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