Steuerberater waren bisher nicht verpflichtet, ihre Mandanten im Rahmen eines allgemeinen Steuerberatungsmandats üblichen Zuschnitts auf eine mögliche Insolvenzreife hinzuweisen.
Von dieser Rechtsprechung ist der BGH nun – nach nur knapp vier Jahren – wieder abgerückt und hat die Anforderungen an Steuerberater erheblich ausgeweitet, was deren Haftungsrisiken stark erhöht.
Quelle: Deutscher Steuerberaterverband, DStV e.V.
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