Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, einer Ehefrau den Unterhaltsanspruch zu verneinen, da diese einen Minijob angenommen hat, dies jedoch dem Gericht nicht mitteilte.
Sachverhalt
Die Ehefrau verlangte von ihrem Mann Trennungsunterhalt, verschwieg jedoch, dass sie selbst ein geringes Einkommen hatte. Auf Nachfrage des Gerichts, von was sie lebe, gab sie an, sie würde von Verwandten das Geld geliehen bekommen, welches sie zurückzahlen müsse.
Eine Zeugin konnte jedoch im Prozess beweisen, dass die Ehefrau einer Arbeit nachging. Diese musste sodann ihre Angaben korrigieren.
Entscheidung
Daraufhin entschied das Gericht, den Unterhaltsanspruch zurückzuweisen, da man verpflichtet sei, vor Gericht die Wahrheit zu sagen. Zudem herrsche bezüglich des Verhältnisses zwischen den Eheleuten die Grundsätze von Treu und Glauben, sodass eine Inanspruchnahme des Mannes, trotz Verschweigens der Wahrheit seitens der Ehefrau, grob unbillig wäre.
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Silja Vescovi
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht