Das EUGH hat entschieden: Seit dem 01.10.2019 ist es nun Pflicht, Cookies nur dann zu verwenden, wenn sich Nutzer ausdrücklich dafür einverstanden erklärt haben. So muss die Einwilligung klar, für den konkreten Fall aktiv und ohne jede Zweifel erteilt werden.
In dem entscheidenden Rechtsfall hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband gegen ein Gewinnspiel-Unternehmen geklagt, bei dieser ein angehaktes Kontrollkästchen für das Einsetzen von Cookies voreingestellt war. Dies dürfte für Website-Betreibern jetzt zum Problem werden, denn die Cookies dürfen erst nach ausdrücklich und informierter Einwilligung auf den Geräten der Nutzer verarbeitet werden.
Urteil des Gerichtshofs vom 01.10.2019
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