Die zentrale Grundlage des Gewaltschutzrechts bildet das Gewaltschutzgesetz (GewSchG). Es ermöglicht Gerichten, schnell Schutzmaßnahmen anzuordnen, wenn eine Person durch Gewalt, Drohungen, Stalking oder unzumutbare Belästigungen gefährdet ist. Anders als das Strafrecht, das vergangene Taten sanktioniert, steht beim Gewaltschutzrecht vor allem die Verhinderung weiterer Übergriffe im Vordergrund.




