Wenn das Kindeswohl gefährdet sein könnte, kann das Gericht den Umgang eines Elternteils einschränken. Dies kann etwa bedeuten, dass der Kontakt nur zu bestimmten Zeiten, an bestimmten Orten oder unter Aufsicht stattfindet. Häufig wird in solchen Fällen ein begleiteter Umgang angeordnet, bei dem eine neutrale Fachkraft anwesend ist.




