Der Umgangsausschluss ist die schwerste Maßnahme im Umgangsrecht. Dabei wird der Kontakt zwischen Kind und Elternteil vollständig untersagt. Diese Entscheidung wird nur getroffen, wenn eine erhebliche Gefährdung des Kindeswohls besteht und mildere Maßnahmen nicht ausreichen. Gründe können beispielsweise schwere Gewalt, Missbrauch oder erhebliche psychische Belastungen des Kindes sein.




