Das Umgangsrecht regelt den Kontakt zwischen Eltern und Kindern. Grundsätzlich hat jedes Kind ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Können sich die Eltern nicht einigen, entscheidet das Familiengericht im Rahmen eines Umgangsverfahrens über eine geeignete Regelung.
Dabei steht stets das Kindeswohl im Mittelpunkt. Das Gericht bezieht häufig das Jugendamt sowie einen Verfahrensbeistand für das Kind in das Verfahren ein.




