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Urheberrecht bei Social Media Postings

Christoph S. Graeber
Christoph S. Graeber
2 Minuten Lesezeit
Erstellt: 9. September 2025

mrlaubszeit vorbei: Warum Social-Media-Postings schnell zum Urheberrechtsproblem werden können

Die Ferienzeit ist vorbei – viele Socialmedia Feeds sind voll mit Urlaubsfotos, Reels und Partyvideos. Genau hier passieren nach den Sommerferien besonders häufig Abmahnungen Social Media.

Für Unternehmen, Influencer und Privatpersonen gilt: Inhalte nur rechtssicher posten.

Urheberrechtsverletzungen nach den Ferien: ausführliche Praxisbeispiele

→ Urlaubsfoto aus dem Netz

Eine Nutzerin lädt ein schönes Strandfoto aus der Google-Bildersuche auf Instagram hoch. Das Bild stammt von einem Profi-Fotografen und ist urheberrechtlich geschützt. Der Rechteinhaber findet die Nutzung per Bildersuche.

→ Folge:

Abmahnung, insgesamt 1.900 Euro (Schadensersatz + Anwaltskosten), verpflichtende Löschung.

→ Lehre:

Nur eigene Urlaubsbilder oder sauber lizenzierte Fotos verwenden; Lizenzbedingungen für Socialmedia genau prüfen.

Vorsicht bei der Nutzung von Instagram / TikTok zur Bewerbung Ihres Unternehmensaccounts – es drohen Urheberrechtsverstöße

→ Musik in Instagram-Reels (geschäftlich)

Ein Unternehmer postet Reels mit aktuellen Chart-Hits. Die Songs stammen nicht aus einer für Business freigegebenen Bibliothek, eine kommerzielle Lizenz liegt nicht vor.

Ergebnis: anwaltliche Abmahnung, Lizenz- und Verfahrenskosten im vierstelligen Bereich, mögliche Accountsperre.

→ Lehre:

Instagram-Business-Profile erhalten keine generelle Lizenz für Chart-Musik. Unternehmen dürfen Musik nur mit eigener (kommerzieller) Lizenz oder aus ausdrücklich freigegebenen Bibliotheken verwenden; private Nutzung innerhalb der App ist davon nicht gedeckt, wenn der Account geschäftlich genutzt wird. Lesen Sie auch den Artikel zum Thema.

 

→ Partyvideo mit Freunden auf TikTok

Ein Clip zeigt mehrere Gäste klar erkennbar, es liegt aber keine Einwilligung aller abgebildeten Personen vor. Ein Gast verlangt Löschung und Unterlassung; bei Ausbleiben der Reaktion drohen rechtliche Schritte und Schadensersatz wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild.

→ Lehre:

Vor dem Posten Einwilligungen einholen – idealerweise schriftlich; für Business-Accounts besonders wichtig.

 

→ Meme und GIF teilen

Ein beliebtes Meme oder GIF wird auf Facebook/X geteilt, die Vorlage enthält jedoch fremdes, geschütztes Material. Der Rechteinhaber mahnt ab und fordert Unterlassung sowie Zahlungen.

→ Lehre:

Memes/GIFs sind regelmäßig urheberrechtlich geschützt. Nutzung nur mit Rechteklärung oder aus freien Quellen mit Social-Media-Lizenz.

 

→ Videoausschnitt aus YouTube

Ein TikTok-Clip enthält einen heruntergeladenen Ausschnitt aus einem YouTube-Video ohne Erlaubnis. Das ist eine Urheberrechtsverletzung; neben Abmahnung droht die Sperrung des Accounts.

→ Lehre:

Keine Fremdclips ohne Zustimmung verwenden; lieber eigene Aufnahmen oder lizenzfreie/kommerzielle Bibliotheken nutzen.

 

Praxistipps für rechtssicheren Content auf Socialmedia

  • Nur selbst erstellte Fotos/Videos posten oder Social-Media-tauglich lizenziertes Material verwenden
  • Unternehmen: keine Chart-Musik aus der Instagram-Bibliothek nutzen; nur mit eigener Lizenz oder explizit freigegebenen Tracks arbeiten
  • Bei erkennbaren Personen Einwilligung einholen (bei Minderjährigen die der Sorgeberechtigten)
  • Keine fremden Memes/GIFs/Clips ohne Rechte einsetzen
  • Im Zweifel eine Kanzlei für Medienrecht einbeziehen

Urheberrecht bei Socialmediaposts

Die Ferienzeit bringt viele schöne Erinnerungen – doch nicht jedes Bild, jedes Video oder jedes Lied gehört automatisch ins Netz. Wer die Regeln des Urheberrechts beachtet, schützt sich vor Abmahnungen auf Social Media und teuren Fehlern.

Für Unternehmen, Selbstständige und Privatpersonen gilt: lieber zweimal prüfen, bevor gepostet wird. So bleibt der Account online – und die Urlaubserinnerungen unbeschwert.

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