Sie suchen einen Rechtsanwalt in Würzburg, Fulda, Schweinfurt oder Lohr am Main?
Als rein wirtschaftsrechtlich tätige Kanzlei konzentrieren wir uns für Sie sowohl national als auch international auf die fachkundliche Beratung in allen rechtlichen Belangen und um Ihre professionelle Vertretung in all unseren Rechtsgebieten.
Die Kernkompetenzen von CORNEA FRANZ Rechtsanwälte liegen ganz klar in den Bereichen Wirtschaftsrecht, Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Ebenso spezialisiert ist das CORNEA FRANZ Team in den Bereichen Gewerblicher Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht. Hier können Sie bei uns auf jahrelange Erfahrung, höchste Präzision und Diskretion vertrauen.
Ihre Wirtschaftskanzlei in Würzburg | Fulda | Schweinfurt | Lohr
Als Mandant haben Sie das Recht auf einen kompetenten Rechtsanwalt, der sich hervorragend um Ihre Anliegen kümmert. Der Ihnen zuhört, um Sie und Ihre Ziele zu verstehen und konsequent zu verfolgen. Ein Anwalt, der Ihnen einen transparenten Einblick in seine Tätigkeit gibt und Sie zeitnah informiert, auch darüber, welche Kosten auf Sie zukommen. Nach welchen Prinzipien wir außerdem arbeiten erfahren Sie hier.
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Aktuelles
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Asset Protection
Hier möchten wir Ihnen einige Instrumente der Asset Protection vorstellen. Bei rechtzeitiger und sorgfältiger Planung stehen bewährte Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung, um das Familienvermögen auch bei Eintritt eines größeren Haftungsfalls effektiv vor einem Gläubigerzugriff zu schützen und in seinem Bestand zu bewahren. Oberste Prämisse jeder Asset Protection ist frühzeitiges Handeln. Maßnahmen des Vermögensschutzes müssen vor Eintritt … weiterlesenweiterlesen -
Dr. Wübbelsmann zum Notar in Künzell bestellt
Ende 2021 wurde Dr. Stephan Wübbelsmann vom Land Hessen zum Notar mit Amtssitz in Künzell bestellt. Seit Anfang Februar 2022 unterhält der Partner der Kanzlei CORNEA FRANZ in der Georg-Stieler-Straße in Künzell eine Notargeschäftsstelle, in der er Ratsuchenden in allen notariellen Belangen des Unternehmens-, Immobilien-, Familien-, Erb-, Vorsorge- und Urheberrechts zur Verfügung steht. „Ich freue … weiterlesenweiterlesen -
DIE P2B-VERORDNUNG (PLATFORM-TO-BUSINESS)
Seit dem 12. Juli 2020 gilt die Verordnung (EU) 2019/1150 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten (kurz P2B-Verordnung). Die Verordnung stellt neben der klassischen AGB-Kontrolle und den kartellrechtlichen Schranken marktbeherrschender Unternehmen ein weiteres Kontrollinstrument im E-Commerce dar. Die Verordnung führt dabei zu einem nicht unerheblichen Eingriff in die Vertragsfreiheit sehr … weiterlesenweiterlesen