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Als rein wirtschaftsrechtlich tätige Kanzlei konzentrieren wir uns für Sie sowohl national als auch international auf die fachkundliche Beratung in allen rechtlichen Belangen und um Ihre professionelle Vertretung in all unseren Rechtsgebieten.
Die Kernkompetenzen von CORNEA FRANZ Rechtsanwälte liegen ganz klar in den Bereichen Wirtschaftsrecht, Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Ebenso spezialisiert ist das CORNEA FRANZ Team in den Bereichen Gewerblicher Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht. Hier können Sie bei uns auf jahrelange Erfahrung, höchste Präzision und Diskretion vertrauen.
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Ihre Wirtschaftskanzlei in Würzburg | Fulda | Schweinfurt | Lohr
Als Mandant haben Sie das Recht auf einen kompetenten Rechtsanwalt, der sich hervorragend um Ihre Anliegen kümmert. Der Ihnen zuhört, um Sie und Ihre Ziele zu verstehen und konsequent zu verfolgen. Ein Anwalt, der Ihnen einen transparenten Einblick in seine Tätigkeit gibt und Sie zeitnah informiert, auch darüber, welche Kosten auf Sie zukommen. Nach welchen Prinzipien wir außerdem arbeiten erfahren Sie hier.
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Aktuelles
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Dr. Schaub zum Notar in Fulda bestellt
Wir gratulieren Dr. Peter Schaub zur Bestellung zum Notar in Fulda! Seit Juli 2022 ist Dr. Schaub als Notar zugelassen und steht Ihnen für sämtliche notarielle Dienstleistungen zur Verfügung. Dr. Peter Schaub berät am Standort Fulda Unternehmen und deren Organe schwerpunktmäßig im Gesellschaftsrecht, M&A (Unternehmenskäufe und Umstrukturierungen) und Handelsrecht. Weiterer Fokus seiner Praxis liegt im … weiterlesenweiterlesen -
Neues Nachweisgesetz seit 01.08.2022
Am 1.8.2022 ist das neue Nachweisgesetz in Kraft getreten. Arbeitsverträge sollten daher auf ihre Aktualität überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Bei Verstoß droht Bußgeld von bis zu 2.000 Euro. I. Hintergrund: Aufgrund der Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen (EU-Richtlinie 2019/1152 – Arbeitsbedingungen-Richtlinie) musste der deutsche Gesetzgeber u. a. das Nachweisgesetz ändern, in … weiterlesenweiterlesen -
Die Omnibus-Richtlinie – Neue Anforderungen an Händler und Onlinemarktplatzanbieter
Am 28.05.2022 traten in Folge der Umsetzung der „Omnibus-Richtlinie“ gesetzliche Änderungen in Kraft, die insbesondere die Werbung mit Streichpreisen und Kundenbewertungen neu reglementieren und zugleich zu weiteren Umstellungsnotwendigkeiten für Onlineshop– und Marketplace-Betreibern führen. Wir möchten Sie über die Änderungen in Folge der Umsetzung der sog. „Omnibus-Richtlinie“ zum 28.05.2022 informieren, welche insbesondere bei Onlineshop- und Onlinemarktplatz-Betreibern … weiterlesenweiterlesen