Der Name einer Person und eines Unternehmens ist etwas Besonderes und muss deshalb auch besonders gut geschützt werden. Denn mit einem Namen verbinden wir einzigartige Charakterzüge, persönliche Leistungen und individuelle Fähigkeiten. Somit sollten nicht nur der Name von Unternehmen oder Personen besonderen Schutz erfahren, sondern auch diejenigen Produkte und Dienstleistungen, die unter einem bestimmten Namen vertrieben werden. Eine starke Markenpräsenz kann hier durch die Unterscheidbarkeit von den Mitkonkurrenten zu einem entscheidenden Marktvorteil werden – und das nicht ohne Grund: Ein juristisch gepflegtes Markenportfolio stärkt das Image des Unternehmens und hat positive Auswirkungen auf den Wiedererkennungswert, wodurch schließlich auch Marktwert steigt.
Das Team von CORNEA FRANZ Rechtsanwälte berät Unternehmen in allen Belangen des Kennzeichenrechts, insbesondere bei der Ausarbeitung von Markenstrategien, der außergerichtlichen und gerichtlichen Verteidigung gegen kennzeichenrechtliche Angriffe und der Geltendmachung von Rechtsansprüchen zur Erlangung eines prägnanten Kennzeichenschutzes. Wir unterstützen Sie bei der Erlangung des Markenschutzes durch die Eintragung Ihres Zeichens in das Markenregister – darunter fallen insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Klänge, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen.
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