Sie suchen Unterstützung im Bereich des Arzneimittelrechts? Das Arzneimittelrecht, eine Untergruppe des Medizinrechts, reguliert unter anderem die öffentlich-rechtlichen Anforderungen für die Vermarktung von Arzneimitteln. Es betrifft nicht nur Apotheken, sondern auch die pharmazeutische Industrie und ist ein stark regulierter Bereich, der maßgeblich von EU-Vorschriften geprägt ist.
Unser Schwerpunkt liegt auf:
- Regulatorische Compliance: Wir helfen Unternehmen dabei, die komplexen arzneimittelrechtlichen Vorschriften zu verstehen und einzuhalten, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene.
- Zulassungsverfahren: Von der Antragstellung bis zur Zulassung begleiten wir unsere Mandanten durch den gesamten Prozess und sorgen dafür, dass alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Grenzüberschreitende Aspekte: Wir berücksichtigen die Auswirkungen des Arzneimittelrechts auf die Verkehrsfähigkeit verschiedener Produkte, wie Medizinprodukte, Nahrungsergänzungsmittel, Lebensmittel und Kosmetika, und helfen bei der Lösung von Abgrenzungsfragen und wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen.
- Markenrechtliche Aspekte: Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, sicherzustellen, dass die Bezeichnung ihrer Arzneimittel den arzneimittelrechtlichen Anforderungen entspricht und harmonisiert ist, um Verzögerungen oder Hindernisse bei der Vermarktung zu vermeiden.
Unser erfahrenes Team von Anwälten kombiniert juristische Expertise mit fundiertem Wissen über die Pharmaindustrie, um Ihnen eine maßgeschneiderte und professionelle Beratung zu bieten.
Kontaktieren Sie uns noch heute, um sicherzustellen, dass Ihre arzneimittelrechtlichen Angelegenheiten optimal geregelt sind und böse Überraschungen vermieden werden.
§ Arzneimittelgesetz – Zweck des Gesetzes
Es ist der Zweck dieses Gesetzes, im Interesse einer ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln für die Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln, insbesondere für die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel, nach Maßgabe der folgenden Vorschriften zu sorgen.
Ihre Rechtsanwälte für Arzneimittelrecht in Nürnberg und bundesweit
Dr. Rupert Weinzierl
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