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Ihre Kanzlei für Unternehmensnachfolge

Ihr Anwalt für Unternehmensnachfolge

Jährlich werden in Deutschland rund 150.000 mittelständische Unternehmen und Unternehmensanteile übertragen. Die Mehrheit dieser Übertragungen erfolgt aus Altersgründen oder aufgrund von Krankheit des bisherigen Unternehmers.

Nur etwa 10% der Übertragungen finden hingegen infolge eines Erbfalls statt. In allen Fällen gilt, dass eine frühzeitige Beschäftigung mit dem Thema und eine gründliche Planung unerlässlich ist für jede gelungene Unternehmensübertragung. Denn unkalkulierbare Risiken entstehen regelmäßig, wenn ein geordnetes Nachfolgekonzept zu spät oder gar nicht geplant wird. Aus der Vielfalt der Gestaltungsmöglichkeiten entwickelt das Team von Cornea Franz Rechtsanwälte gemeinsam mit Ihnen das Nachfolgekonzept, das am besten zu Ihnen und Ihrem Unternehmen passt. Wir begleiten Sie bei der Erstellung aller erforderlichen Urkunden und Verträge (z.B. Schenkungsverträge), bei Überlegungen zu Stiftungslösungen, einem Management Buy Out oder Management Buy In und der Möglichkeit von Betriebsverpachtungen.

Mit unserer Erfahrung und unserem Fachwissen bringen wir Ihr Unternehmen erfolgreich in die nächste Generation.

Wir beraten und unterstützen Sie unter anderen in den folgenden Punkten:

  • Management Buy Out / Management Buy In
  • Schenkungen und Übertragungen
  • Finanzierungsfragen
  • Familienstiftungen und gemeinnützige Stiftungen
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen
  • Verpachtung von Unternehmen

Rechtsanwälte & Notar für Unternehmensnachfolge

Sie suchen einen Anwalt für Unternehmensnachfolge in Würzburg, Nürnberg, Schweinfurt oder Fulda? 

Hier haben wir Ihnen die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Unternehmensnachfolge zusammengestellt.

Was passiert mit meiner Firma, wenn ich sterbe?

Wenn der (Mit-)Inhaber eines Unternehmens stirbt, haben die Angehörigen neben der Trauer häufig mit komplexen Fragestellungen rund um das Unternehmen zu kämpfen. Was in diesem Fall konkret geschieht, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, z.B.: Welche Regelungen hat der Erblasser selbst getroffen? Welche Rechtsform hat das Unternehmen? Was ist im Gesellschaftsvertrag geregelt? Je nach Rechtsform und vertraglicher Gestaltung kann es sein, dass die Erben nicht anstelle des Erben in die Gesellschaft eintreten können. Viele Probleme lassen sich vermeiden, indem rechtzeitig Regelungen zur Unternehmensnachfolge getroffen werden. Auch wenn Sie eine Übergabe des Unternehmens noch nicht konkret planen, sollten Sie die bestehenden Verträge für den „Fall der Fälle“ regelmäßig prüfen und gegebenenfalls anpassen lassen.

Wie kann ich die Nachfolge in meinem Unternehmen gestalten?

Wer als Unternehmensinhaber daran denkt, sich zur Ruhe zu setzen, dem stellt sich zunächst die große Frage des Wie? Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, die Gestaltungsmöglichkeiten sind hier vielzählig. Zunächst ist zu klären, an wen das Unternehmen übergeben werden soll. Soll ein Familienangehöriger übernehmen, ein externer Geschäftsführer eingestellt oder soll das Unternehmen komplett verkauft werden? Wollen Sie eine einmalige Zahlung oder monatliche Einnahmen erhalten? Abhängig von Ihren persönlichen Zielen, den konkreten Umständen und den steuerlichen Rahmenbedingungen ist dann eine passende Gestaltung zu wählen, sei es ein Verkauf, eine Schenkung, eine erbrechtliche Lösung, eine Verpachtung oder eine Kombination verschiedener Möglichkeiten.

Ist es sinnvoll, eine bestehende Firma zu übernehmen?

In der heutigen Zeit kommt es immer häufiger vor, dass insbesondere mittelständische Familienunternehmen keinen Nachfolger innerhalb der Familie finden. In diesem Fall werden die Unternehmen häufig am Markt zum Verkauf angeboten. Dies bietet einem interessierten Erwerber die Möglichkeit, in einen laufenden Betrieb einzusteigen, ohne selbst ein Unternehmen von Grund auf aufzubauen. Gleichwohl sollte der Erwerber die Risiken genau durchleuchten und mit den Vorteilen abwägen. Vor dem Kauf sollte der Erwerber prüfen, ob der Kaufpreis zum Wert des Unternehmens passt, welche Risiken im Unternehmen und im Markt stecken und für welche Verbindlichkeiten er in Haftung genommen werden kann. Zu diesem Zweck empfehlen wir stets eine sog. „Due Diligence“, eine umfassende Prüfung des Unternehmens, mit Hilfe von externen Beratern.

Welche Kosten entstehen für eine Unternehmensnachfolge?

Muss zunächst ein Unternehmensnachfolger gefunden werden und wird hierfür ein externer Berater beauftragt, fallen zunächst die Kosten für die Beratung, Erstellung eines Exposés und die Unternehmensbewertung an. Ferner entstehen Kosten für die steuerliche und rechtliche Beratung zur Vorbereitung und Ausgestaltung der Nachfolge. Je nach Fall können Notarkosten und Grunderwerbssteuer hinzukommen.

Wann regelt man eine Unternehmensnachfolge?

Grundsätzlich gilt: So früh wie möglich! Es ist in jedem Fall sinnvoll, bereits einige Jahre vor der geplanten Nachfolge mit den Vorbereitungen zu beginnen, um die Auswahl und Einarbeitung des Nachfolgers erfolgreich zu gestalten. Hierbei sollten die externen Berater frühzeitig hinzugezogen werden, damit sinnvolle Weichenstellungen rechtzeitig getroffen werden.