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Betäubungsmittelrecht

Betäubungsmittelrecht

Das Betäubungsmittelrecht ist ein hochkomplexes und -reguliertes Rechtsgebiet, dessen Zweck es ist, die notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, daneben aber auch den Missbrauch von Betäubungsmitteln oder der missbräuchlichen Herstellung ausgenommener Zubereitungen sowie das Entstehen oder Erhalten einer Betäubungsmittelabhängigkeit soweit wie möglich auszuschließen (§ 5 Abs. 1 Nr. 5 BtMG).

Die Erfahrung in der Praxis zeigt, dass selbst ständig damit befasste Behörden infolge der Komplexität der Rechtsmaterie oftmals nur bedingt zuverlässige Aussagen treffen, die es zu hinterfragen gilt.   

Wissenswertes zu Cannabis – Cannabisgesetz

Sowohl die Herstellung, der Handel als auch der Besitz von Betäubungsmitteln ist stark reglementiert und befindet sich derzeit im Bereich von Cannabis im regulatorischen Umbruch, ob für private Konsumzwecke oder im medizinischen Bereich.

 

Das aktuelle Betäubungsmittelgesetz (Btmg)

Hierfür hat der Deutsche Bundestag am 23.02.2024 das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz) beschlossen, das am 22.03.2024 im Bundesrat beraten und positiv beschieden wurde.

Bei der umfassenden Beratung im Betäubungsmittelrecht können wir auf die Expertise des in einem führenden Fachkommentar zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) kommentierenden Autor (in: BeckOK, Hrsg. Bohnen/Schmidt, BtMG, Betäubungsmittelgesetz mit BtMVV und NpSG, Kommentar) und Partner von CORNEA FRANZ (RA Dr. Rupert Weinzierl) zurückgreifen, der Sie gerne umfassend berät/vertritt, insbesondere auch im Bereich des medizinischen Gebrauchs bzw. der Verordnungsfähigkeit von Cannabis.  

Unsere Dienstleistungen umfassen unter anderem:

Beratung und Compliance: Wir unterstützen die Ärzte- und Apothekerschaft sowie Unternehmen bei der Einhaltung der komplexen Vorschriften des Betäubungsmittelrechts sowie entsprechender berufsrechtlicher Fragen. Unsere Dienste umfassen neben der Beratung, insb. die Erstellung von Richtlinien, Schulungen für Mitarbeiter sowie die Entwicklung von Compliance-Programmen und Möglichkeiten der Marktgängigkeit.

Beratung Erstattungsfähigkeit: Wir beraten Ärzte, Apotheker und Unternehmen bei Fragen der Verordnung- und Erstattungsfähigkeit, insb. von Cannabis in Form von getrockneten Blüten.

Lizenzierung und Genehmigungen: Wir unterstützen Ärzte/Apotheken und Unternehmen bei der Beantragung von Lizenzen und Genehmigungen im Rahmen des Umgangs mit Betäubungsmitteln und vertreten sie vor den entsprechenden Behörden/Gerichten.

Berufsrechtliche Konsequenzen/Strafverteidigung: Im Falle von berufsrechtlichen und/oder strafrechtlichen Ermittlungen oder Anklagen stehen wir unseren Mandanten mit einer fundierten Verteidigung zur Seite. Vorrangiges Ziel ist es dabei, entsprechende Verfahren erst gar nicht öffentlichkeitswirksam vor Gericht zu bringen.

Unser Ziel ist es, Ihnen hochwertige rechtsanwaltliche Dienstleistungen anzubieten, die auf Ihre ganz individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

>> Lesen Sie hier unseren Artikel zum aktuellen Urteil „Werbung für ärztliche Behandlungsleistungen mittels medizinischem Cannabis unseres Fachanwaltes für Medizinrecht Dr. Rupert Weinzierl, tätig in unserer Kanzlei in Nürnberg.

Ihr Rechtsanwalt für Betäubungsmittelrecht in Nürnberg und bundesweit

Rupert Weinzierl Rechtsanwalt Nürnberg

Dr. Rupert Weinzierl

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