Eine Trennung oder eine Scheidung ist eine emotional belastende Situation. Dabei ist eine frühzeitige und kompetente Beratung wichtig, da nicht nur die persönliche Zukunft, sondern auch oftmals das Wohlergehen der gemeinsamen Kinder betroffen ist. Mit der Trennung und Scheidung stellen sich in der Regeln zahlreiche Fragen in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht. Das Team von Cornea Franz Rechtsanwälte steht Ihnen in diesen oftmals belastenden Situationen mit viel Empathie unterstützend zur Seite. Wir bieten Ihnen in einem vertrauensvollen Umfeld die Möglichkeit einer sicheren und kompetenten Regelung Ihrer familienrechtlichen Angelegenheiten. Wir sorgen für eine möglichst außergerichtliche Durchsetzung bzw. Klärung von Ansprüchen, vertreten Sie jedoch auch vor Gericht, sofern dies erforderlich wird. Dabei haben wir stets Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Interessen im Blick.
Unser besonderer Schwerpunkt liegt bei Unternehmerehen. Durch die Fachkompetenz unserer Steuer- und Gesellschaftsrechtler können wir Sie umfassend beraten, insbesondere im Falle von Unterhaltsberechnungen bei Unternehmerehen. Bei Sorge- und Umgangsverfahren steht für uns das Wohl des Kindes an erster Stelle, wobei wir auch Ihre Wünsche vollumfänglich berücksichtigen. Bei einer Vermögenauseinandersetzung und der Berechnung des Zugewinns stehen Ihnen die Anwälte von Cornea Franz fachkompetent zur Seite.
Familienrecht beginnt nicht erst mit einer Trennung. Bereits vor der Eheschließung ist es ratsam, sich anwaltlich beraten zu lassen. Werden bereits vorhandene Eheverträge den individuellen Zukunftsplänen und veränderten Lebensumständen regelmäßig angepasst, lassen sich Konflikte bereits im Vorfeld minimieren oder gar vermeiden. Zudem ist es wichtig, dass Selbständige ihr Unternehmen mit einem Ehevertrag entsprechend schützen. Häufig ergeben sich zusätzliche familienrechtliche Fragestellungen wie z.B. Kinderwunsch, oder sowie Vaterschaftsanfechtungen, bei denen wir Sie mit viel Feingefühl beratend unterstützen.
- Eheschließung
- Ehescheidung in besonderes bei Unternehmerehen
- Änderung vermögensrechtlicher Situationen wie Firmengründung / Firmenübernahme
- Schutz des Betriebsvermögens vor dem Finanzamt und Ehepartner
- Verschleierung von angelegtem Vermögen im Zugewinnausgleich
- Vermögensauseinandersetzung
- Trennung bzw. anstehende Scheidung
- Ehevertrag, der sich Ihrer zukünftigen Familienplanung und Vermögensvorsorge anpasst
- Steueroptimierte Gestaltung
- Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung, welche die strittigen Fragen des zukünftigen „Zusammenlebens“ regelt
- Berechnung von Unterhaltsansprüchen
- Bestimmung von Ausgleichsansprüchen aus dem ehelichen Güterrecht
- Erarbeitung interessengerechter und individueller Lösungen zur Betreuung gemeinschaftlicher Kinder
- Umgangsregelungen und Fragen zum Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder
- Nichteheliche Lebensgemeinschaften oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften
- Adoption
- Gewaltschutz
AKTUELLES
Hier finden Sie unseren “ Ratgeber Familienrecht“ – Aktuelles aus dem Familienrecht von unseren Rechtsanwälten und Fachanwälten zusammengestellt.
Ihre Rechtsanwälte und Fachanwälte für Familienrecht in Würzburg, Fulda und Schweinfurt
Sebastian Bärmann
- Rechtsanwalt
Katharina Kagias
- Rechtsanwältin
- Fachanwältin für Familienrecht
Dr. Benjamin Zapf
- Rechtsanwalt
- Steuerberater
Wir haben die Antworten auf Ihre Fragen
Hier haben wir Ihnen die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Familienrecht zusammengestellt.
Was sind familienrechtliche Angelegenheiten?
Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es regelt nicht nur die rechtlichen Beziehungen zwischen Partnern, sondern auch die der Eltern zu ihren Kindern. Darüber hinaus umfasst es das Recht der Schwägerschaft und der Verwandtschaft. Auch gesetzliche Vertretungsbefugnisse im Falle einer Betreuung, Pflegschaft oder Vormundschaft fallen unter das im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) angesiedelte Familienrecht.
Zählt das Sorgerecht zum Familienrecht?
Sorgerecht und Umgangsrecht sind Kernbereiche des Familienrechts, die das Verhältnis der Eltern zu minderjährigen Kindern regeln. Das Sorgerecht untergliedert sich in verschiedene Teilbereiche: Die Personensorge, bestehend aus den Bereichen gesetzliche Vertretung des Kindes, dem Aufenthaltsbestimmungsrecht und der Gesundheitsfürsorge, sowie die Vermögenssorge. Das Umgangsrecht regelt die Besuche und Kontakte zwischen Elternteil und minderjährigem Kind.
Welche Schwerpunkte kennt das Familienrecht?
Das Familienrecht kennt unterschiedliche Schwerpunkte. Zu den bedeutendsten Eckpfeilern zählt die Ehe, die Scheidung und der Unterhalt. Dementsprechend beschäftigt sich das Familienrecht mit den Voraussetzungen, die an die Schließung einer Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft geknüpft sind. Es bildet die Basis für einen Ehevertrag. Es regelt die Rechte und Pflichten der Partner untereinander. Gleichzeitig klären die gesetzlichen Vorschriften die Verteilung der Güter – sowohl für die Dauer der Ehe oder Lebenspartnerschaft als auch für eine eventuelle Trennung. Das Familienrecht befasst sich mit den für eine Scheidung geltenden Bedingungen, mit etwaigen Umgangsrechten, mit Unterhaltsverpflichtungen für den geschiedenen Ehepartner und Unterhaltszahlungen an gemeinsame Kinder. Darüber regelt das Familienrecht sämtliche Fragenstellungen, die mit der
- Abstammung
- Adoption
- Betreuung
- Pflegschaft und
- Vormundschaft
zusammenhängen.
Nach was richtet sich die Höhe der Unterhaltszahlungen ?
Die Höhe der Unterhaltsverpflichtung hängt grundsätzlich vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen ab. Als Maßstab für die Berechnung einer Unterhaltszahlung dient die im Jahre 1962 vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf eingeführte Düsseldorfer Tabelle. Die durch zahlreiche Unterhaltsleitlinien verschiedener Oberlandesgerichte ergänzte Richtlinie besteht aus insgesamt vier Teilen und befasst sich mit dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder, dem Unterhalt für (geschiedene) Ehegatten, der Mangelfallberechnung sowie dem Unterhalt für Verwandte ersten Grades. Obwohl die Düsseldorfer Tabelle keine Gesetzeskraft hat, ist sie doch von entscheidender Bedeutung: Sie schafft einen wichtigen Standard in Bezug auf die Unterhaltshöhe und stellt somit sicher, dass die in bestimmter Beziehung zum Unterhaltspflichtigen stehenden Personen ihren Lebensunterhalt bestreiten können.
Wann kann eine Scheidung erfolgen?
Eine Scheidung kann erst erfolgen, wenn die Ehe zerrüttet ist. Das heißt: Die Lebensgemeinschaft darf nicht mehr bestehen und es kann auch nicht erwartet werden, dass sie wiederhergestellt wird. Die Zerrüttung wird meist dadurch deutlich, dass die Ex-Partner eine bestimmte Zeit getrennt gelebt haben. Wichtig ist die „Trennung von Tisch und Bett“. Die Ex-Partner müssen getrennt wirtschaften und ihre sexuelle Beziehung aufgegeben haben. Es sollten keine gemeinsamen Aktivitäten mehr in der Freizeit stattfinden. Die Trennung kann auch in der gemeinsamen Wohnung vollzogen werden. Wollen beide Partner die Scheidung, gilt die Ehe als zerrüttet, wenn sie ein Jahr in diesem Sinne getrennt gelebt haben. Will nur einer von Ihnen die Scheidung, wird erst nach einer dreijährigen Trennungszeit gesetzlich vermutet, dass die Ehe zerrüttet ist.