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Rechtliche Beratung für Patienten und Ärzte sowie von Rechtsabteilungen im Gesundheitswesen

 

Rechtliche Beratung spielt eine zentrale Rolle im Gesundheitswesen. Patienten und Ärzte, aber auch Entwickler neuer Gesundheitsprodukte sehen sich mit einer Vielzahl von rechtlichen Fragestellungen konfrontiert, die von Haftungsfragen über Datenschutz und Werbung bis hin zu berufsrechtlichen Regelungen reichen. Die Inanspruchnahme juristischer Expertise ist dabei unerlässlich, um die Rechte und Pflichten der jeweiligen Parteien zu wahren und Konflikte zu vermeiden und bei deren Entstehung von Anfang an in die richtige Bahn zu lenken. Die erste Weiche bestimmt den Fortgang des Geschehens.

Für Patienten ist es wichtig, über ihre Rechte aufgeklärt zu sein, insbesondere in Bezug auf Patientenverfügung, Einwilligung in medizinische Eingriffe und den Umgang mit Patientendaten.

Ärzte hingegen benötigen fundierte Kenntnisse über das Medizinrecht, um rechtliche Fallstricke im Praxisalltag zu umgehen und ihre beruflichen Pflichten korrekt zu erfüllen. Eine versierte rechtliche Beratung unterstützt dabei, die Integrität des Arzt-Patienten-Verhältnisses zu sichern und das Vertrauen in medizinische Dienstleistungen zu stärken.

Die medizinische Industrie ist auf externen Rat bei der Schaffung und Verteidigung von Schutzrechten (z.B. Zulassungen für Arzneimittel), insbesondere aber bei der Durchsetzung und Verteidigung von Rechten im Rahmen der Heilmittelwerbung (UWG, HWG) angewiesen, um unlauteren Wettbewerb seriös und effizient zu unterbinden sowie im Bereich der „Compliance“ sicher aufgestellt zu sein.

Ihr Rechtsanwalt & Fachanwalt für Medizinrecht Nürnberg + bundesweit

Rupert Weinzierl Rechtsanwalt Nürnberg

Dr. Rupert Weinzierl

  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Medizinrecht
  • Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Partner

Das Medizinrecht umfasst als Oberbegriff eine Bandbreite von verschiedenen Regelungskomplexen aus dem gesamten Gesundheitsbereich und ist die Schnittstelle zwischen Medizin/Gesundheit und Recht. Umfasst sind u.a. die öffentlich-rechtlichen Marktvoraussetzungen (z.B. Approbation Ärzte / Apotheker und Heilberufen, Zulassung für Arzneimittel, Zertifizierung von Medizinprodukten), die zivilrechtlichen Ausgestaltungen von Vertragsverhältnissen (z.B. Praxisverkauf, Gründung MVZ) sowie die Werbung für Gesundheitsberufe und Heilmittel (HWG, UWG) und Haftung für Schäden.

Als dynamisches und komplexes Rechtsgebiet entwickelt sich das Medizinrecht ständig und rasant weiter, um auf neue medizinische Technologien, Behandlungsmethoden und gesellschaftliche Veränderungen zu reagieren. Als Beispiele dienen das elektronische Rezept oder die Patientenversorgung mit Cannabis.

Für den betroffenen Mandanten eine schwierige und nahezu undurchdringliche Materie, die zur Einleitung des ungemein wichtigen „ersten Schrittes“ der professionellen Herangehensweise und Beratung bedarf.

Dabei stehen wir unseren Mandanten vom Beginn bis zum Abschluss beratend und vor Gericht zur Seite. Belastende Situationen werden gemeinsam eruiert, um mit dem Mandanten einen auf diesen zugeschnittenen Weg bei Abwägung der Risken zu gehen. Ob es der Verkauf einer ärztlichen Praxis oder Apotheke, die Abwehr/Geltendmachung von Schadensersatz/Unterlassung oder die reine Beratung, insbesondere mit wirtschaftlichem Hintergrund ist, wir freuen uns bei CORNEA FRANZ auf die Zusammenarbeit.

Wir sind im Medizinrecht u.a. in den folgenden Bereichen tätig:

Artikel von Fachanwalt Dr. Rupert Weinzierl zum Thema Verschreibung von Cannabis

Sie suchen einen Anwalt / Fachanwalt für Medizinrecht in Nürnberg oder bundesweit?

Was ist ein Fachanwalt für Medizinrecht und wann sollte er konsultiert werden?

Ein Fachanwalt für Medizinrecht ist ein Rechtsanwalt mit spezieller Zusatzausbildung im Bereich des Gesundheitsrechts. Für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung durch die zuständige Rechtsanwaltskammer müssen besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen durch entsprechende Fälle im Fachgebiet Medizinrecht vorgewiesen werden. Diese Kenntnisse müssen die durch die berufliche Ausbildung (Studium und Referendariat) vermittelten Kenntnisse im Fachgebiet erheblich übersteigen sowie die verfassungs- und europarechtlichen Bezüge des Fachgebiets umfassen.

Sie sollten einen solchen Anwalt konsultieren, wenn es um rechtliche Fragen geht,

  • die den Gesundheitsbereich oder die Ausübung eines Gesundheitsberufs betreffen, z.B.
  • Berufs- und Standesrecht,
  • Werbung im Gesundheitswesen (UWG, HWG),
  • Gesundheitsversorgung,
  • medizinische Behandlungen oder
  • die Haftung von medizinischem Personal.

Dazu gehören beispielsweise Fragen zur Krankenhaus- und Arzthaftung, Rechte der betroffenen Parteien oder Streitigkeiten mit Krankenversicherungen. Sobald ein Gesundheitsbezug vorhanden ist, ist der Fachanwalt für Medizinrecht Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Welche rechtlichen Aspekte sind von Berufsträgern (z.B. Arzt, Apotheker, Physiotherapeut) im Medizinrecht besonders wichtig zu beachten?

Jeder Teilbereich hat seine eigenen wichtigen, teils sehr speziellen Facetten. Besonders relevant sind die Einhaltung der Schweigepflicht, das Patientenrecht auf Selbstbestimmung, die medizinische Dokumentationspflicht, die Umsetzung der Vorschriften der Sozialgesetzbücher oder des neuen Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG), das richtige Handeln im Haftungsfall, die richtige Reaktion bei Zahlungsverzug, etc. Besonders wichtig ist die richtige Weichenstellung von Anfang an, um das weitere Verfahren bestmöglich steuern zu können.

Wie können Sie als Patient Ihre Rechte im medizinischen Kontext schützen?

Um Ihre Patientenrechte zu schützen, informieren Sie sich über Ihre Rechte, wie zum Beispiel Einsicht in die eigene Patientenakte und Aufklärung über erforderliche medizinische Behandlungen, insb. auch in wirtschaftlicher Hinsicht (Kosten). Zögern Sie nicht, Fragen zu stellen und eine Zweitmeinung einzuholen. Bei Verdacht auf Behandlungsfehler können Sie rechtliche Schritte einleiten bzw. an eine Schlichtungsstelle wenden. Wichtig dabei ist, dass diese Schritte gut überlegt und hierdurch keine voreiligen Fakten geschaffen werden, da diese auch in einem etwaigen Gerichtsverfahren Berücksichtigung finden.

Dies gilt für die Seite des Leistungserbringers genauso wie für Patienten. Auch hier ist die frühzeitige richtige Weichenstellung der Weg zum Erfolg. Relevant ist auch der Abschluss einer Patientenverfügung für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheiden können und die weitere medizinische Behandlung nicht dem Zufall überlassen wollen. Dies auch für diejenigen, die sich in dieser Zeit Ihrer annehmen.

Welche Haftungsfragen können im Medizinrecht auftreten und welche Rolle spielt der Fachanwalt dabei?

Im Medizinrecht können Haftungsfragen u.a. bei Behandlungsfehlern, Aufklärungsmängeln oder Dokumentationsfehlern auftreten. Auf Seite der Leistungserbringer kommen die Bereiche der Abrechnung sowie Regresse durch Krankenversicherungen hinzu sowie berufs- und standesrechtliche Fragen. Ein Fachanwalt für Medizinrecht kann Ihnen helfen, Ansprüche zu prüfen, Beweise zu sichern und Schadensersatz oder Schmerzensgeld einzufordern oder abzuwehren. Sie beraten auch Ärzte, Apotheker sowie andere medizinische Leistungserbringer bei der Haftungsvermeidung bzw. Schadensminimierung oder in berufs- und standesrechtlichen Fragen.

Welche Besonderheiten gibt es im Medizinrecht in Bezug auf Patientenakte, Arzthaftung und Behandlungsfehler?

Im Medizinrecht stehen die Stichworte „Patientenakte“, „Arzthaftung“ und „Behandlungsfehler“ im besonderen Interesse der Beteiligten.

Besonders wichtig ist der von Beginn an eingeschlagene Weg, der das weitere Verfahren bestimmt. Bei der Patientenakte ist u.a. die sorgfältige Dokumentation von Befunden, Diagnosen und Behandlungen entscheidend, denn sie dient als Beweismittel bei Streitigkeiten. Die Arzthaftung kommt ins Spiel, wenn ein Arzt gegen seine Sorgfaltspflicht verstößt und dem Patienten dadurch Schaden entsteht. Behandlungsfehler liegen vor, wenn eine medizinische Maßnahme nicht dem aktuellen medizinischen Fachstandard entspricht und der Patient dadurch einen Schaden erleidet. Patienten haben in solchen Fällen oft Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Vertritt ein Fachanwalt für Medizinrecht die Seite des Patienten oder des Arztes bzw. Leistungserbringers?

Der Fachanwalt für Medizinrecht kann sowohl die Seite des Patienten als auch die Seite des Arztes vertreten. Wichtig ist, dass der jeweils Betroffene seiner Versicherung gegenüber vom Recht der Wahl des „Rechtsanwaltes seines Vertrauens“ Gebrauch macht, da Versicherungen oftmals Anwälte empfehlen oder sogar zur Verfügung stellen, zu denen kein persönliches Verhältnis besteht und damit keine Vertrauensbasis aufgebaut werden kann.

Versicherungen bedienen sich dabei oftmals eines Pools von Anwälten, mit denen besonders günstige Konditionen vereinbart worden sind. Ob dies in allen Fällen zielführend ist, dürfte fraglich sein.

Insbesondere hat die versicherte Person in den meisten Fällen das Recht auf freie Anwaltswahl, was bei der Versicherung (z.B. Haftpflichtversicherung oder Rechtsschutzversicherung) auch immer vom Versicherungsnehmer (also Ihnen) angesprochen werden sollte. Dies könnte aber auch der Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Medizinrecht für Sie erledigen.