Das Wettbewerbsrecht dient der Schaffung von fairen Spielregeln für das wirtschaftliche Verhalten aller Marktteilnehmer. Damit ist das Wettbewerbsrecht der Garant für einen freien und sicheren Wettbewerb, denn es sorgt in erster Linie für den Schutz von Mitbewerbern und Verbrauchern. Auch das Werberecht wird dem Wettbewerbsrecht zugeordnet und definiert die Grenzen erlaubter Werbung. Es schützt die Zielgruppe der Werbemaßnahmen – darunter Verbraucher und andere Konsumenten – sowie andere Anbieter am Markt vor unlauterem Verhalten. Neben dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sind weitere wettbewerbsrechtliche Sondervorschriften zu beachten, wie z.B. die Preisangabenverordnung oder das Heilmittelwerbegesetz. Spezielle Werbeverbote gelten bspw. für Tabak in Rundfunk und Fernsehen. Einschränkungen bestehen auch für Angehörige freier Berufe wie Ärzte, Rechtsanwälte und Steuerberater, die sich an die besonderen Regeln der berufsständischen Kammern richten müssen.
Werbung ist für jedes Unternehmen wichtig, um die richtige Zielgruppe anzusprechen und damit den unternehmerischen Erfolg zu steigern. Doch bei der Schaltung von Werbung dürfen bestimmte gesetzliche Grenzen nicht überschritten werden. Deshalb sollte jedes Unternehmen, das eine teure Werbemaßnahme startet, vorher unbedingt fachkundigen Rat einholen. Denn: Jede unzulässige Behauptung in Werbeanzeigen führt in der Regel zu Abmahnungen von Konkurrenten oder Wettbewerbsschützern. Neben den Kosten der Abmahnungen entstehen zusätzliche Kosten für Änderungen oder die Vernichtung, die man im Vorfeld mit der richtigen Rechtsberatung vermeiden kann. CORNEA FRANZ Rechtsanwälte beraten Sie umfassend und kompetent bei der Gestaltung Ihrer Werbemaßnahmen, um Konflikte mit den gesetzlichen Bestimmungen zu verhindern.
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