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Ihr Rechtsanwalt für

Merger und Acquisitions

Merger und Acquisitions

Der Kauf oder Verkauf von Unternehmen ist sehr komplex, da häufig Fragestellungen aus verschiedenen Rechtsgebieten gelöst werden müssen. Darüber hinaus bedarf es umfassender Erfahrung zum Ablauf solcher Transaktionen.

Bei Unternehmenstransaktionen steht Ihnen das Team von Cornea Franz Rechtsanwälte Unternehmern und Unternehmen beratend zur Seite. Dabei werden Sie von unseren Transaktionsexperten bei Private Equity-Deals sowie Unternehmens- und Beteiligungserwerbungen und -verkäufen (Acquisitions) begleitet. Unsere umfassende Kompetenz auf dem gesamten Gebiet des Wirtschaftsrechts ermöglicht es uns, eine umfassende Beratung auch in angrenzenden Rechtsgebieten (z.B. Arbeitsrecht, gewerblicher Rechtschutz, IT-Recht, Steuerrecht, Immobilienrecht, Mietrecht) durch entsprechende Fachanwälte zu gewährleisten. Dabei umfasst unser Dienstleistungsspektrum den Abschluss eines Letter of Intents (LoI), die Durchführung von Due Diligence-Verfahren, die Begleitung bei Vertragsverhandlungen und den Vertragsvollzug. Unsere Transaktionsrechtler unterstützen Unternehmen und Unternehmensgruppen darüber hinaus bei Joint Venture-Zusammenschlüssen, Gesellschaftervereinbarungen, Unternehmenszusammenschlüssen (Merger) und Umwandlungen jeglicher Art – auch grenzüberschreitend –, insbesondere bei Verschmelzungen, Ausgliederungen und Spaltungen auf gesellschaftsrechtlicher, arbeitsrechtlicher und steuerlicher Ebene.

  • Asset-Deal
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Ihre Rechtsanwälte für Merger & Acquisitions

Rupert Weinzierl Rechtsanwalt Nürnberg

Dr. Rupert Weinzierl

  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Medizinrecht
  • Partner
Dr. Stephan Wübbelsmann Rechtsanwalt - LL.M. TAX. Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Dr. Stephan Wübbelsmann, LL.M. Tax

  • Rechtsanwalt und Notar
  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Partner

Wir haben die Antworten auf Ihre Fragen

Hier haben wir Ihnen die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Merger and Acquisitions zusammengestellt.

Was ist ein Asset Deal?

Bei einem Asset Deal werden die Vermögenswerte und Vermögensgegenstände mit den dazu gehörenden Arbeits-, Vertrags- und Rechtsverhältnissen verkauft und im Wege der Einzelrechtsnachfolge auf den Käufer übertragen. Eine Übertragung des Rechtsträgers erfolgt nicht.

Was ist ein Share Deal?

Beim Share Deal werden die Anteile am Unternehmen übertragen. Der Erwerber wird neuer Gesellschafter des Rechtsträgers. Dies hat den Vorteil, dass keine Kundenverträge oder Angestellten auf eine neue Gesellschaft übertragen werden müssen. Rechtlicht handelt es sich um einen Rechtskauf nach § 453 Abs. 1 BGB.

Was muss man beim Unternehmenskauf beachten?

Sie sollte sich vom bisherigen Unternehmer die Bilanzen sowie die Gewinn- und Verlustrechnungen der vergangenen drei bis fünf Jahre zeigen lassen, um einen Überblick über die Umsätze und Gewinne sowie die vorhandenen Wirtschaftsgüter zu bekommen. Achten Sie auf ausstehende Verbindlichkeiten und längerfristige Verträge, und schließen Sie so Haftungsrisiken aus.

Was ist ein Earn Out?

Bei einer Earn-Out Klausel handelt es sich im Rahmen eines Unternehmenskaufvertrags um einen variable Kaufpreisregelung. Danach erhöht sich der Kaufpreis, wenn bestimmte exakt zu definierenden Bedingungen später eintreten. Häufig werden bestimmte Ziele in der geschäftlichen Entwicklung (Z.B. Umsatz, EBIT etc.) als Earn-Out Bedingungen festgelegt.

Was ist ein Management-Buy-Out (MBO)?

Im Falle eines MBO erwirbt das Management Anteile an dem betreffenden Unternehmen, in dem die Erwerber beschäftigt sind.

Was ist ein Letter of Intent (LoI)?

Bei dem Letter of Intent handelt es sich um eine meist unverbindliche Absichtserklärung im Rahmen von Vertragsverhandlungen, in der Stand der Verhandlungen und Eckpunkte eines späteren Vertragsschlusses festgehalten werden. Häufig werden LoIs zu Beginn eines Verkaufsprozesses bei Unternehmenstransaktionen geschlossen.

Was ist eine due diligence?

Bei einer due-diligence-Prüfung handelt es sich um eine rechtliche Prüfung und Analyse eines Unternehmens zur Vorbereitung eines potentiellen Erwerbs. Der Interessent erhält von dem Verkäufer eines Unternehmens Unterlagen zur Verfügung gestellt, um das Zielunternehmen auf rechtliche Risiken zu überprüfen.