Gewerblicher Rechtsschutz
- Werberecht
- Geschmacksmusterrecht /Geschmacksmuster
- Kartellrecht
- Designrecht /Designschutz
- Lebensmittelrecht
- Gewerblicher Rechtsschutz / Wettbewerbsrecht
- Markenrecht
- Abmahnung
Geschmacksmusterrecht
Werbung ist für jedes Unternehmen wichtig und unabdingbar. CORNEA FRANZ Rechtsanwälte beraten Sie bei der Gestaltung Ihrer Werbung, so dass es keinen Konflikt mit den gesetzlichen Bestimmungen gibt. Bei der Schaltung von Werbung dürfen gesetzte Grenzen nicht überschritten werden. Wer eine mehrere tausend oder zehntausend Euro teure Werbemaßnahme startet, sollte vorher unbedingt fachkundigen Rat einholen. Jede unzulässige Behauptung zieht in der Regel Abmahnungen von Konkurrenten oder Wettbewerbsschützern nach sich. Neben den Kosten der Abmahnungen treten Kosten für Änderungen oder Vernichtung auf. Dies gilt es im Vorfeld zu vermeiden!
Geschmacksmusterrecht ist Designrecht. Mit dem Begriff Geschmacksmuster benennt das Recht die zweidimensionale oder dreidimensionale ästhethische Gestaltung eines Erzeugnisses. Das Geschmacksmusterrecht schützt insbesondere das Design und Grafik. Geschmacksmusterschutz entsteht nach dem Geschmacksmustergesetz (GeschmMG) oder der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung (GGeschmMV), wenn die Erscheinung neu und eigenartig ist. Das Geschmacksmuster gilt als neu, wenn am Tag der ersten Veröffentlichung innerhalb der Europäischen Union oder am Tage, an dem es zum Schutz bei der zuständigen Behörde angemeldet wurde, keine andere Gestaltung bekannt war, von der sich das Geschmacksmuster nur in unwesentlichen Einzelheiten unterscheidet.
Eingetragene Geschmacksmuster dürfen ohne Ihre Genehmigung nicht verwendet werden. Wurde Ihr Geschmacksmuster dennoch ohne Genehmigung verwendet, ist es Ihnen möglich, vom Verletzer die Unterlassung der Verletzung sowie die Vernichtung der von ihm hergestellten Erzeugnisse zu verlangen. Ferner haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz. CORNEA FRANZ Rechtsanwälte beraten Sie gerne auch in dem Fall, wenn Sie selbst eine Abmahnung wegen vermeintlicher Geschmacksmusterverletzung erhalten haben.
Haben Sie Fragen zum Geschmacksmusterrecht? CORNEA FRANZ Rechtsanwälte beraten Sie im Vorfeld Ihres kreativen Schaffens bei allen Fragen rund um den optimalen Schutz Ihres Designs. Wir führen die erforderlichen Anmeldungen durch, damit Sie ein nationales oder europäisches Geschmacksmuster an dem Design erhalten. Wir stehen Ihnen auch zur Seite und setzen Ihr Geschmacksmuster durch, wenn es von Dritten ohne Ihre Zustimmung verwertet wird.
Kartellrecht
Wir beraten Unternehmen in allen Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts. Hierzu zählen Aspekte des allgemeinen Kartellrechts und der Fusionskontrolle genauso wie allgemeine und spezifische Missbrauchs- und Diskriminierungsfragen. Wir beraten u.a. in Fragen bei:
- Fusionskontrollverfahren beim Bundeskartellamt und bei der Europäischen Kommission
- Kartell- und Bußgeldverfahren vor dem Bundeskartellamt und vor der Europäischen Kommission
- Vertretung vor deutschen und europäischen Gerichten im Anschluss an Fusionskontrollverfahren sowie im Anschluss an Kartellverfahren
- Zivilstreitigkeiten vor ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten
- Compliance-Schulungen und Audits
- Persönliche Begleitung im Fall kartellrechtlicher Durchsuchungen („Dawn Raids“)
- Vertragsgestaltungen, insbesondere im Vertriebskartellrecht sowie bei Kooperationen und Arbeitsgemeinschaften
Designschutz
Die ästhetische Gestaltung eines Produktes wird mehr und mehr zu einem wichtigen Absatzfaktor, wenn nicht überhaupt zur Voraussetzung für den Markterfolg. Das Bemühen um ein erfolgreiches Design lohnt sich jedoch nur, wenn für das Design wirksamer Rechtsschutz erlangt und dieser gegenüber Dritten wirksam durchgesetzt werden kann.
Geschmacksmuster bilden die Grundlage für einen effektiven Schutz Ihres Designs. Wir beraten und vertreten Sie in den verschiedenen Verfahren zur Erlangung von Geschmacksmusterschutz vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) oder vor der WIPO. Bei der Durchsetzung Ihrer Gemeinschaftsgeschmacksmuster, deutschen Geschmacksmuster oder international registrierten Geschmacksmuster sind wir für Sie in allen Phasen von Verletzungsstreitigkeiten tätig. Aufgrund der Aufwertung des Geschmacksmusterschutzes durch die jeweiligen Gesetzgeber in den vergangenen Jahren ist häufig auch das Verfahren der einstweiligen Verfügung das Mittel der Wahl, um Ihre Rechte rasch durchzusetzen und damit den Markteintritt von Verletzungsprodukten rechtzeitig zu verhindern. Das Geschmacksmusterrecht ist auch typischer Bereich der Produktpiraterie, gegen die wir die Möglichkeiten des Grenzbeschlagnahmeverfahrens für Sie ausschöpfen.
Unsere außergerichtliche Tätigkeit umfasst ferner die genaue Analyse der jeweiligen Schutzrechtslage einschließlich der Erstellung von Verletzungsgutachten sowie die Beratung und Gestaltung von Lizenzverträgen.
Sie suchen einen kompetenten Rechtsanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz – Kartellrecht oder Designrecht in Würzburg, Fulda oder Lohr am Main?
Kontaktieren Sie uns gerne!
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