Urheberrecht / Urheberstrafrecht
Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen, persönlichen und vermögensrechtlichen Beziehungen zu seinem Werk. Es regelt Inhalt, Umfang, Übertragbarkeit und Durchsetzbarkeit der Rechte und Befugnisse, die dem Urheber zustehen. Im Gegensatz zu den gewerblichen Schutzrechten entsteht das Urheberrecht automatisch und bedarf keiner Hinterlegung oder Registrierung. Zum Urheberrecht gehören auch die sog. Leistungsschutzrechte, mit denen bestimmte Leistungen geschützt werden, die im Zusammenhang zur Verwertung von Werken stehen.
Schutz des geistigen Eigentums
Die Anwälte von Cornea Franz Rechtsanwälte beraten und vertreten Sie in allen Bereichen, die den Schutz geistigen Eigentums betreffen. Die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke wie z.B. Fotos, Texte, Pläne, Bilder, Grafiken, Musik, Webseiten oder Grafiken erfordert die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Um Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden, helfen Ihnen unsere erfahrenen Rechtsanwälte bei der Erstellung und Prüfung von Lizenzverträgen.
Abwehr von Abmahnungen
Wir vertreten dabei sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen bei der Wahrnehmung und Verteidigung ihrer Urheber- und Leistungsschutzrechte sowie bei der Abwehr von unberechtigten Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und Klagen.
Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen in Würzburg, Fulda, Nürnberg, Schweinfurt und natürlich bundesweit zu allen Fragen des Urheberrechtes zur Verfügung:
- Urheberstrafrecht
- Urheberrecht
- Filesharing & Tauschbörsen
- Schutz von Software
- Abmahnung
- außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von urheberrechtlichen Ansprüchen
- Urheberrechtsschutz von Webseiten (Texte, Bilder, Programmierung, etc.)
- Agenturverträge, Webdesign-Verträge
Ihre Rechtsanwälte für Urheberrecht
Markus Eglof
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Anwalt für Urheberrecht in Würzburg | Nürnberg | Fulda | Schweinfurt
Hier haben wir Ihnen die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Urheberrecht zusammengestellt.
Was schützt das Urheberrecht?
Wann habe ich ein Urheberrecht?
Was verbietet das Urheberrecht?
Was ist eine Abmahnung im Urheberrecht?
Gibt es ein Urheberrecht an einfachen Bildern?
Wie reagiere ich auf eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung richtig?
Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung kann einschüchternd wirken. Solche Schreiben beinhalten oft hohe Schadensersatzforderungen und Unterlassungserklärungen. Wie Sie sich in dieser Situation am besten verhalten, erfahren Sie hier.
Was ist eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung?
Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung ist ein rechtliches Instrument, das Urheber dazu nutzen, ihre Rechte durchzusetzen. Wenn jemand Ihr Werk ohne Erlaubnis nutzt, können Sie durch eine Abmahnung eine Unterlassung und oft auch Schadensersatz verlangen. Solche Abmahnungen sind besonders im Bereich der Musik-, Film- und Fotorechte verbreitet.
Schritte nach Erhalt einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
1. Ruhe bewahren und Abmahnung prüfen:
Verfallen Sie nicht in Panik. Lesen Sie die Abmahnung gründlich durch und prüfen Sie, ob die darin gemachten Angaben korrekt sind. Es ist wichtig, den Vorwurf zu verstehen und zu überprüfen, ob Sie tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung begangen haben.
2. Fristen beachten:
Eine Abmahnung enthält meist eine Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Diese Frist ist ernst zu nehmen, um weitere rechtliche Schritte zu vermeiden. Oft kommt es zu Einstweiligen Verfügungsverfahren, sofern die Fristen einfach unbeantwortet auslaufen. Dies sollte unbedingt wegen einer möglichen Kostenexplosion verhindert werden.
3. Kein voreiliges Handeln:
Unterschreiben Sie nichts und leisten Sie keine Zahlungen, bevor Sie sich rechtlich beraten lassen haben. Ein voreiliges Eingeständnis kann Ihre Position unnötig schwächen.
4. Rechtlichen Rat einholen:
Suchen Sie so schnell wie möglich einen auf Urheberrecht spezialisierten Anwalt auf. Dieser kann die Abmahnung prüfen, die Forderungen bewerten und Sie über die nächsten Schritte beraten. Oft können spezialisierte Anwälte die Forderungen deutlich reduzieren oder ganz abwehren.
Typische Bestandteile einer Abmahnung
Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung enthält in der Regel folgende Elemente:
- Darstellung der Rechtsverletzung: Beschreibung, welches Recht verletzt wurde.
- Forderungen Meist werden Schadensersatz und die Erstattung der Anwaltskosten gefordert.
- strafbewehrte Unterlassungserklärung: Eine vorformulierte Erklärung, die Sie unterschreiben sollen, um weitere Verletzungen zu unterlassen. Diese ist meist strafbewehrt, sprich mit einer Vertragsstrafe bei zukünftigen Verstößen versehen
Häufige Fragen zur Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
Kann ich die Forderungen verhandeln?
Ja, oft ist eine Verhandlung möglich. Ein spezialisierter Anwalt kann Ihnen dabei helfen, die Forderungen zu reduzieren und prüft, ob die Abmahnung berechtigt ist.
Was passiert, wenn ich die Abmahnung ignoriere?
Das Ignorieren einer Abmahnung kann zu einer einstweiligen Verfügung oder einem Gerichtsverfahren führen, was weitere Kosten nach sich zieht.
Muss ich die Unterlassungserklärung unterschreiben?
Nicht unbedingt. Lassen Sie die Erklärung von einem Anwalt prüfen. Oft können die Bedingungen zu Ihrem Vorteil abgeändert werden.
Fazit
Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung sollte ernst genommen werden. Mit Ruhe, der Beachtung von Fristen und professioneller rechtlicher Beratung können Sie unnötige Kosten und rechtliche Konsequenzen vermeiden. Unsere auf Urheberrecht spezialisierte Kanzlei mit Standorten in Würzburg, Nürnberg, Schweinfurt und Fulda steht Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und die beste Lösung für Ihren Fall zu finden.