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Urheberrecht / Urheberstrafrecht

Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen, persönlichen und vermögensrechtlichen Beziehungen zu seinem Werk. Es regelt Inhalt, Umfang, Übertragbarkeit und Durchsetzbarkeit der Rechte und Befugnisse, die dem Urheber zustehen. Im Gegensatz zu den gewerblichen Schutzrechten entsteht das Urheberrecht automatisch und bedarf keiner Hinterlegung oder Registrierung. Zum Urheberrecht gehören auch die sog. Leistungsschutzrechte, mit denen bestimmte Leistungen geschützt werden, die im Zusammenhang zur Verwertung von Werken stehen.

Schutz des geistigen Eigentums

Die Anwälte von Cornea Franz Rechtsanwälte beraten und vertreten Sie in allen Bereichen, die den Schutz geistigen Eigentums betreffen. Die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke wie z.B. Fotos, Texte, Pläne, Bilder, Grafiken, Musik, Webseiten oder Grafiken erfordert die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Um Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden, helfen Ihnen unsere erfahrenen Rechtsanwälte bei der Erstellung und Prüfung von Lizenzverträgen.

Abwehr von Abmahnungen

Wir vertreten dabei sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen bei der Wahrnehmung und Verteidigung ihrer Urheber- und Leistungsschutzrechte sowie bei der Abwehr von unberechtigten Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und Klagen.

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen in Würzburg, Fulda, Nürnberg, Schweinfurt und natürlich bundesweit zu allen Fragen des Urheberrechtes zur Verfügung:

 

  • Urheberstrafrecht
  • Urheberrecht
  • Filesharing & Tauschbörsen
  • Schutz von Software
  • Abmahnung
  • außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von urheberrechtlichen Ansprüchen
  • Urheberrechtsschutz von Webseiten (Texte, Bilder, Programmierung, etc.)
  • Agenturverträge, Webdesign-Verträge

Ihre Rechtsanwälte für Urheberrecht

Christoph Graeber Rechtsanwalt

Christoph S. Graeber

  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
  • Fachanwalt für IT-Recht
  • Partner
Rupert Weinzierl Rechtsanwalt Nürnberg

Dr. Rupert Weinzierl

  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Medizinrecht
  • Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Partner

Anwalt für Urheberrecht in Würzburg | Nürnberg | Fulda | Schweinfurt

Hier haben wir Ihnen die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Urheberrecht zusammengestellt.

Was schützt das Urheberrecht?

Das Urheberrecht schützt das subjektive und absolute Recht auf Schutz am geistigen Eigentum einer Schöpfung in ideeller und materieller Hinsicht, also die geistige, persönliche und vermögensrechtliche Beziehung des Schöpfers eines Werks und sichert diesem die vermögensrechtliche Verwertung seiner Schöpfung zu. Das Urheberrecht entsteht direkt mit dem Schöpfungsakt und bedarf für seine Entstehung keiner Eintragung, Registrierung oder Markierung des Werks.

Wann habe ich ein Urheberrecht?

Das Urheberrecht an einem Werk der Literatur, Wissenschaft oder Kunst, insbesondere an Computerprogrammen, Musik, Tanzkunst, bildender Künste, Baukunst, angewandter Kunst und Entwürfe solcher Werke, Lichtbildwerke (Fotos), Filmwerke und wissenschaftlicher Darstellungen (Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen) entsteht mit dem Akt der persönlichen geistigen Schöpfung des Werks. Das Urheberrecht ist vererblich und erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, bei anonym oder unter einem Pseudonym veröffentlichten Werken 70 Jahren nach deren erster Veröffentlichung.

Was verbietet das Urheberrecht?

Der Inhaber des Urheberrechts kann Dritten die wirtschaftliche Verwertung und Aneignung seines Werks verbieten. Es steht allein dem Urheber zu, darüber zu entscheiden, wer sein Werk verwerten darf. Die dem Urheber und seinen Lizenznehmern vorbehaltene Verwertung umfasst die Vervielfältigung und Verbreitung, das Ausstellen, die öffentliche Wiedergabe, Bearbeitung und Umgestaltung.

Was ist eine Abmahnung im Urheberrecht?

Die Abmahnung ist eine formelle Aufforderung an den Verletzer eines Urheberrechts, sein rechtsverletzendes Verhalten zu beenden und für die Zukunft zu unterlassen. Abmahnungen werden meist durch vom Urheberrechtsinhaber beauftragte Rechtsanwälte oder Kanzleien ausgesprochen. Die Abmahnung soll dem Rechtsverletzer die Möglichkeit geben, durch außergerichtliches Einlenken (strafbewehrte Unterlassungserklärung) einen deutlich kostspieligeren Prozess wegen seiner Urheberrechtsverletzung zu vermeiden; im Gegenzug muss er dem Abmahner die entstandenen Kosten ausgleichen.

Gibt es ein Urheberrecht an einfachen Bildern?

Das Urheberrecht gilt für „Werke“, also persönliche geistige Schöpfungen. Einfache, auch einfallslose Fotos (Lichtbilder) fallen aus diesem Schutzbereich heraus. Speziell für Lichtbilder wurde der Schutz für den Lichtbildner, der den Auslöser der Kamera oder Smartphones betätigt hat, mit § 70 UrhG (Urheberrechtsgesetz) ausgeweitet – auf den Werkcharakter/die Schöpfungshöhe eines Fotos kommt es für diesen Schutz nicht an.

Wie reagiere ich auf eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung richtig?

Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung kann einschüchternd wirken. Solche Schreiben beinhalten oft hohe Schadensersatzforderungen und Unterlassungserklärungen. Wie Sie sich in dieser Situation am besten verhalten, erfahren Sie hier.

Was ist eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung?

Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung ist ein rechtliches Instrument, das Urheber dazu nutzen, ihre Rechte durchzusetzen. Wenn jemand Ihr Werk ohne Erlaubnis nutzt, können Sie durch eine Abmahnung eine Unterlassung und oft auch Schadensersatz verlangen. Solche Abmahnungen sind besonders im Bereich der Musik-, Film- und Fotorechte verbreitet.

Schritte nach Erhalt einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

1. Ruhe bewahren und Abmahnung prüfen:
Verfallen Sie nicht in Panik. Lesen Sie die Abmahnung gründlich durch und prüfen Sie, ob die darin gemachten Angaben korrekt sind. Es ist wichtig, den Vorwurf zu verstehen und zu überprüfen, ob Sie tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung begangen haben.

2. Fristen beachten:
Eine Abmahnung enthält meist eine Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Diese Frist ist ernst zu nehmen, um weitere rechtliche Schritte zu vermeiden. Oft kommt es zu Einstweiligen Verfügungsverfahren, sofern die Fristen einfach unbeantwortet auslaufen. Dies sollte unbedingt wegen einer möglichen Kostenexplosion verhindert werden.

3. Kein voreiliges Handeln:
Unterschreiben Sie nichts und leisten Sie keine Zahlungen, bevor Sie sich rechtlich beraten lassen haben. Ein voreiliges Eingeständnis kann Ihre Position unnötig schwächen.

4. Rechtlichen Rat einholen:
Suchen Sie so schnell wie möglich einen auf Urheberrecht spezialisierten Anwalt auf. Dieser kann die Abmahnung prüfen, die Forderungen bewerten und Sie über die nächsten Schritte beraten. Oft können spezialisierte Anwälte die Forderungen deutlich reduzieren oder ganz abwehren.

Typische Bestandteile einer Abmahnung

Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung enthält in der Regel folgende Elemente:

  • Darstellung der Rechtsverletzung: Beschreibung, welches Recht verletzt wurde.
  • Forderungen Meist werden Schadensersatz und die Erstattung der Anwaltskosten gefordert.
  • strafbewehrte Unterlassungserklärung: Eine vorformulierte Erklärung, die Sie unterschreiben sollen, um weitere Verletzungen zu unterlassen. Diese ist meist strafbewehrt, sprich mit einer Vertragsstrafe bei zukünftigen Verstößen versehen

Häufige Fragen zur Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Kann ich die Forderungen verhandeln?

Ja, oft ist eine Verhandlung möglich. Ein spezialisierter Anwalt kann Ihnen dabei helfen, die Forderungen zu reduzieren und prüft, ob die Abmahnung berechtigt ist.

Was passiert, wenn ich die Abmahnung ignoriere?

Das Ignorieren einer Abmahnung kann zu einer einstweiligen Verfügung oder einem Gerichtsverfahren führen, was weitere Kosten nach sich zieht.

Muss ich die Unterlassungserklärung unterschreiben?

Nicht unbedingt. Lassen Sie die Erklärung von einem Anwalt prüfen. Oft können die Bedingungen zu Ihrem Vorteil abgeändert werden.

Fazit

Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung sollte ernst genommen werden. Mit Ruhe, der Beachtung von Fristen und professioneller rechtlicher Beratung können Sie unnötige Kosten und rechtliche Konsequenzen vermeiden. Unsere auf Urheberrecht spezialisierte Kanzlei mit Standorten in Würzburg, Nürnberg, Schweinfurt und Fulda steht Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und die beste Lösung für Ihren Fall zu finden.