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Ihr Rechtsanwalt für

Grundstücks- und Immobilienrecht

Grundstücks- und Immobilienrecht

Beim Erwerb und dem Verkauf einer Immobilie oder eines Grundstücks müssen eine Reihe von rechtlichen Bestimmungen beachtet werden. Zudem betrifft das Immobilien- und Grundstücksrecht auch andere Rechtsgebiete wie das Erbrecht, Familienrecht, Abwicklungsrecht, Steuerrecht oder das Maklerrecht. Das Team von Cornea Franz Rechtsanwälte begleitet Sie mit juristischem Weitblick bei der Vorbereitung von Immobilien- und Grundstückskaufverträgen, der Gestaltung und Abwicklung der Käufe oder vertritt Sie bei Streitfällen und Haftungsfragen. Sollte sich Ihre Immobilie oder Ihr Grundstück in einer Gesellschaft befinden, stehen wir Ihnen mit unserer Fachexpertise im Gesellschaftsrecht zur Seite.

Wir beraten und unterstützen Sie unter anderen in den folgenden Punkten:

 

  • Pachtrecht
  • Gewerbemietrecht
  • Vermögensschutz
  • Grundbucheinsichten und Kommunikation mit dem Grundbuchamt
  • Bauträgervertrag
  • Mängelrechte
  • Nachbarrecht

Ihre Rechtsanwälte für Grundstücks- und Immobilienrecht

Advogada brasileira (OAB/BA) Advogada portuguesa (OA/Portugual)

Amanda Hassold

  • Advogada brasileira (OAB/BA)
  • Advogada portuguesa (OA/Portugual)
Dr. Stephan Wübbelsmann Rechtsanwalt - LL.M. TAX. Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Dr. Stephan Wübbelsmann, LL.M. Tax

  • Rechtsanwalt und Notar
  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Partner

Sie suchen einen Anwalt für Grundstücks- und Immobilienrecht in Würzburg, Schweinfurt oder Fulda? 

Hier haben wir Ihnen die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Grundstücks- und Immobilienrecht zusammengestellt.

Was versteht man unter Grundstücks- und Immobilienrecht?

Das Recht an einem Grundstück kommen in erster Linie in Gestalt von Eigentum als Vollrecht in Betracht und als Erbbaurecht, als grundstücksgleichem Recht, in Betracht. Daneben bestehen zudem die beschränkten dinglichen Rechte wie Grunddienstbarkeit, beschränkte persönliche Dienstbarkeit, Nießbrauch, Reallast, dingliches Vorkaufsrecht sowie die Grundpfandrechte (Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld).

Wie erwirbt man Rechte an einem Grundstück?

Soweit bei den einzelnen Rechten nichts Abweichendes vorgesehen ist, bedarf die Übertragung eines Grundstücksrechts sowie dessen Neubestellung, Belastung oder inhaltliche Änderung der Einigung des Berechtigten und des anderen Teils sowie der Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch (§ 873 BGB, § 877 BGB).

Wie überträgt man das Eigentum an einem Grundstück?

Die zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück erforderliche Einigung des Veräußerers und des Erwerbers (Auflassung) muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile vor einer zuständigen Stelle, in der Regel eines Notars, erklärt werden (§925 BGB).

Was ist ein Grundstück?

Grundstück i.S. des BGB (und der Grundbuchordnung) ist jeder abgegrenzte Teil der Erdoberfläche, der im Bestandsverzeichnis des betreffenden Grundbuchblatts gesondert aufgeführt ist. Nicht Grundstück im Rechtssinne ist das Flurstück (Katasterparzelle), das lediglich eine vermessungstechnische Einheit darstellt. Das Grundstück im Rechtssinne kann daher auch aus mehreren Flurstücken bestehen.

Wann verjähren Ansprüche an einem Grundstück?

Ansprüche auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück sowie auf Begründung, Übertragung oder Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück oder auf Änderung des Inhalts eines solchen Rechts sowie die Ansprüche auf die Gegenleistung verjähren in zehn Jahren (§196 BGB).