Ob als Privatperson, Unternehmer oder Mitarbeiter – das Steuerstrafrecht begegnet uns seit einigen Jahren immer häufiger. Regelmäßig enden Betriebsprüfungen und Finanzamtskontrollen bei der zuständigen Stelle im Finanzamt, denn der Staat hat nach CD-Affären und prominenten Fällen aufgerüstet. Die Kombination aus Steuerrecht und Strafrecht wirft mitunter komplexe Fragen auf, die nicht selten existenzbedrohend sind. Das Steuerstrafrecht zieht außerdem Konsequenzen in anderen Rechtsbereichen mit sich, die bspw. die Beamtenstellung, eine ärztliche Approbation und die gewerbliche oder waffenrechtliche Zuverlässigkeit betreffen. Neben dem Beistand durch Ihren Steuerberater ist es bei Anfangsverdacht wichtig, sofort einen erfahrenen Rechtsberater an Ihrer Seite zu haben.
Seit 20 Jahren beraten und verteidigen CORNEA FRANZ Rechtsanwälte Mandanten aus allen Branchen und in allen Lebensbereichen bei abgaberechtlichen Konflikten wie Steuerhinterziehung, dem Vorenthalten von Arbeitsentgelten oder Fragen der Selbstanzeige. Von der ersten Maßnahme der Ermittlungsbehörden, wie der Durchsuchung oder Beschlagnahmung, bis hin zur Strafverteidigung vor den Strafgerichten – Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte stehen Ihnen in Krisenzeiten mit Sachverstand und Kompetenz vertrauensvoll zur Seite.
Unsere Leistungen
- Gutachten und Beratung zu Strafbarkeitsrisiken im Steuerrecht
- Nacherklärungen und Würdigung von Nacherklärungspflichten und Verantwortung
- Selbstanzeigeberatung und Erstellung von Selbstanzeigen
- Steuerstrafverteidigung (Einkommenssteuerhinterziehung, Umsatzsteuerhinterziehung, Lohnsteuerhinterziehung etc.)
- Hilfe und Begleitung bei Durchsuchungen der Ermittlungsbehörden
- Beratung und Begleitung von Außenprüfungen und Steuerfahndungsuntersuchungen
- Tax Compliance – Steuerstrafrechtliche Risikominimierung in Unternehmen
- Vertretung gegenüber Steuerfahndung
- Verteidigung bei Ermittlungen von Bußgeld- und Strafsachenstellen (BuStra/StraBu) oder Staatsanwaltschaften
- Einspruch gegen Strafbefehle; Revision gegen Steuerstrafrechtliche Urteile
- Ausarbeitung von Lösungen im Steuerstrafverfahren wie Tatsächliche Verständigungen
- Unterstützung bei Auslandssachverhalten, ausländische Einkünfte, Depots, Zinserträge, Erbschaften und deren Besteuerung
Ihre Rechtsanwälte für Steuerstrafrecht
Uwe K. Franz
- Rechtsanwalt
- Fachanwalt für Steuerrecht
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Abogado Inscrito (Málaga)
- Partner
Dr. Claudia Hartmann
- Rechtsanwältin
Julia Wrba
- Rechtsanwältin
- Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Europajuristin
Dr. Stephan Wübbelsmann, LL.M. Tax
- Rechtsanwalt und Notar
- Fachanwalt für Steuerrecht
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Partner