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Ihr Rechtsanwalt für

IT-Recht

IT-Recht

Digitalisierung soll unser Leben und Arbeiten einfach machen. Rechtlich geht es dabei oft leider um so komplexer zu, denn das IT-Recht ist eine Querschnittsmaterie. Neben einschlägigen Spezialgesetzen und dem Datenschutzrecht sind Produkte aus Soft- und Hardware oft von Gesetzen betroffen, die schon lange existieren. Das erfordert technisches Verständnis und Branchenkenntnis. In der Vertragsgestaltung komplexer IT-Projekte muss der Rechtsbeistand die Übersicht über die entsprechenden Gesetze behalten und gleichzeitig auch die Arbeitsweise von Entwicklerteams kennen. Das Team von Cornea Franz Rechtsanwälte spricht die Sprache der IT und unterstützt Sie mit technischem Sachverstand und juristischer Kompetenz. Vertiefte Kenntnisse im Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht komplettieren unser maßgeschneidertes Angebot für die zielsichere Begleitung Ihrer IT-Projekte.

  • DSGVO
  • Digitalisierung
  • Domains
  • Onlineshops
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Open Source Lizenzen
  • IT-Transaktionen und IT-Projekte
  • IT-Litigation
  • Software Escrow
  • Softwareentwicklung
  • Softwarelizenzen

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domain

Wer eine Domain in einen Browser eintippt, erreicht die damit verknüpfte Webseite. Weil eine Domain einen hohen wirtschaftlichen Wert hat, will der Inhaber diesen Wert in der Regel erhalten, schützen oder ggf. weiterverkaufen. Das Problem: Es gibt kein Domaingesetz. Stattdessen werden die rechtlichen Fragen zum Umgang mit Domains im geschäftlichen Verkehr im Markengesetz, im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Eine Domain kann im Rahmen eines Rechtskaufs an- und verkauft werden. Die Domain selbst darf keine Rechte Dritter, wie dessen Namen oder Marke verletzen. Sie darf keine irreführenden Angaben über den Inhalt der angesteuerten Webseite oder deren Betreiber enthalten. Das Team von Cornea Franz Rechtsanwälte unterstützt Sie bei allen rechtlichen Fragestellungen, die Ihre Domain betreffen. Ob es um die Eintragung, den Schutz oder den Weiterverkauf geht – mit unserer Fachkompetenz stehen wir Ihnen zuverlässig zur Seite.

  • DENIC
  • ICANN
  • Top-Level-Domain
  • Abmahnung
  • Dispute
  • Markenverletzung

Gerne stehen Ihnen unsere Fachanwälte für IT-Recht als Ansprechpartner zur Verfügung

 

IT-Kanzlei Würzburg 0931 359390

IT-Kanzlei Fulda 0661 9016440

IT-Kanzlei schweinfurt 097212004-0

Ihre Rechtsanwälte für IT-Recht

Christoph Graeber Rechtsanwalt

Christoph S. Graeber

  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
  • Fachanwalt für IT-Recht
  • Partner
Maria Herzog Rechtsanwältin Nürnberg

Maria Herzog

  • Rechtsanwältin
  • Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
John Y. Krüger

John Y. Krüger

  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für IT-Recht
  • Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Sie suchen einen Anwalt für IT-Recht in Würzburg, Schweinfurt oder Fulda? 

Wir haben die Antworten auf Ihre Fragen

Hier haben wir Ihnen die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema IT-Recht zusammengestellt.

Was beinhaltet IT-Recht?

IT-Recht steht für Informationstechnologierecht. Es umfasst alle rechtlichen Aspekte der elektronischen Datenverarbeitung und elektronischen Kommunikation. IT-Recht ist gesetzlich nicht definiert und es gibt kein „IT-Gesetz“. Beim IT-Recht handelt es sich um eine sogenannte rechtliche Querschnittsmaterie, die dennoch als eigenes Rechtsgebiet angesehen wird. Wegen des erforderlichen tiefen technischen Verständnisses und breiten Wissens über die rechtlichen und tatsächlichen Schnittstellen lohnt es sich in jedem Fall, einen Spezialisten – am besten einen Fachanwalt für IT-Recht – mit Fragen aus diesen Themenkomplexen zu beauftragen.

Wo ist IT-Recht geregelt?

Beim IT-Recht handelt es sich um eine sogenannte rechtliche Querschnittsmaterie, deren einzelne Aspekte in diversen Gesetzen behandelt werden. So finden sich z.B. Regeln zur Telekommunikation und den Telekommunikationsdiensten im Telekommunikationsgesetz (TKG), zur Verbreitung und Veröffentlichung elektronischer Inhalte im Telemediengesetz (TMG) und für den Onlinehandel in speziellen Bereichen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Was macht ein Anwalt für IT-Recht?

Im IT-Recht beraten Anwälte zu allen Aspekten des Onlinehandels, der Veröffentlichung von Inhalten im Internet und auch im Markenrecht. Sie gestalten und verhandeln Verträge betreffend Software, Hardware und EDV-bezogener Dienstleistungen, wie z.B. Serverhosting, SaaS-Geschäftsmodelle, und erstellen die mit Endnutzern zu schließenden Nutzungsbedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen. Natürlich treten IT-Recht Anwälte auch vor Gericht für ihre Mandanten auf.

Was ist Online-Recht?

Unter Onlinerecht oder Internetrecht versteht man die rechtliche Materie, die sich mit dem Anbieten, Betreiben und Benutzen von Internetseiten und Onlineshops und Onlinemarktplätzen, also auch mit online geschlossenen Verträgen und deren Besonderheiten, beschäftigt. Das Onlinerecht stellt kein eigenes Rechtsgebiet dar, sondern kann als rechtliche Schnittstelle des Rechts zum Medium Internet angesehen werden, das in der gesetzlichen Anwendung und Auslegung Besonderheiten aufwirft. Es lohnt sich in jedem Fall, hier auf ausgewiesene Spezialisten zu setzen.

Was macht ein Fachanwalt für IT-Recht?

Um die Bezeichnung „Fachanwalt für Informationstechnologierecht“ (IT-Recht) führen zu dürfen, muss ein Rechtsanwalt einen Antrag stellen. Dafür muss er mindestens 3 Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein und seine besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse auf den folgenden Gebieten nachgewiesen haben:

  • Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB,
  • Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business),
  • Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht,
  • Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien, einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten,
  • Das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste,
  • Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich e-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht,
  • Internationale Bezüge, einschließlich internationales Privatrecht,
  • Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien,
  • Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.