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Vorteile der Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) gegenüber einer Gemeinschaftspraxis

Medizinrecht / Arztrecht

Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind – wie die Gemeinschaftspraxis auch – Modelle der Zusammenarbeit von Ärzten. Nicht mehr erforderlich ist, dass es sich um eine „fachübergreifende“ ärztliche Einrichtung handelt, sodass auch Ärzte derselben Fachgruppe ein MVZ gründen und führen können. Dies gilt auch für ein Zahnarzt-MVZ.

Bei einem MVZ können Ärzte als angestellte Ärzte oder Vertragsärzte tätig sein. Sie nehmen an der vertragsärztlichen Versorgung teil. Das MVZ ist eine Form der vertragsärztlichen Leistungserbringung. Als Trägergesellschaft eines MVZ kommt in der Praxis überwiegend eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in Betracht.

Hierdurch kann und soll die (ambulante) medizinische Versorgung der Patienten verbessert werden. Krankenhäuser können hierdurch am attraktiven Markt der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, ihnen ist hierdurch die Möglichkeit der Teilnahme an der ambulanten Gesundheitsversorgung eröffnet.

Die Strukturen eines MVZ und einer Gemeinschaftspraxis unterscheiden sich und bieten je nach den individuellen Zielen und Anforderungen der beteiligten Ärzte unterschiedliche Vorteile.

Flexibilität in der Organisationsstruktur eines Medizinischen Versorgungszentrums

Ein MVZ bietet eine größere Flexibilität in der Organisationsstruktur im Vergleich zu einer Gemeinschaftspraxis. Während eine Gemeinschaftspraxis regelmäßig in der Rechtsform der GbR betrieben wird, kann ein MVZ in verschiedenen Rechtsformen gegründet werden (s.o.). Interessant ist hierbei die GmbH mit den gesellschaftsrechtlichen Vorteilen (z.B. Haftungsbegrenzung). Es kann hierdurch eine bessere Anpassung an die individuellen Bedürfnisse und die strategische Ausrichtung der Einrichtung erfolgen.

Interdisziplinäre Zusammenarbeit verschiedener medizinischer Fachrichtungen

Medizinische Versorgungszentren waren ursprünglich als interdisziplinäre Einrichtungen angedacht, die verschiedene Fachrichtungen unter einem Dach vereinen. Dies ist der Idealfall, da der Patient hierdurch Zugriff auf eine Rundumversorgung in einem Haus hat, was für den Patienten Vorteile bringt (kürzere Wege, Terminkoordination, etc.), aber insbesondere auch für das MVZ (z.B. erhebliche Synergieeffekte). Inzwischen wurde die Möglichkeit des MVZ auch auf die facheinheitliche ärztliche Berufsausübung erweitert.

Erweiterte Möglichkeiten der Anstellung, Auswirkungen auf Verkauf der Arztpraxis

In einem MVZ können sowohl angestellte Ärzte als auch freiberufliche Ärzte tätig werden. Dies bietet dem MVZ größere Flexibilität bei der Personalplanung und ermöglicht es interessierten Ärzten, in verschiedenen Arbeitsmodellen tätig zu sein. Insbesondere die Möglichkeit der Anstellung findet in jüngster Zeit vermehrten Anklang, bietet diese oftmals eine bessere „Work-Life-Balance“. Dies ist auch der Grund dafür, dass sich Arztpraxen oftmals schwer verkaufen lassen, weil es hierfür keine Nachfolger bzw. Interessenten (mehr) gibt. Die Vorstellungen der auf dem Arbeitsmarkt tätigen Bevölkerung haben sich in den letzten Jahren derart gewandelt, dass es manchem abgabewilligen Arzt nicht mehr möglich ist, das über Jahre hinweg aufgebaute Lebenswerk am Ende der Arbeitstätigkeit zu verkaufen; dies hat enorme Auswirkungen auf die (eingeplante) Altersversorgung der Ärzteschaft.

 

Verkauf der Arztpraxis an ein MVZ bei gleichzeitiger Anstellung (als ärztlicher Leiter) mit erheblichen steuerrechtlichen Vorteilen

Da sich der Verkauf einer Arztpraxis / Zahnarztpraxis an einen Fachgebiets-Kollegen aus den genannten Gründen zunehmend schwieriger, zumeist auch nicht zum erhofften Verkaufspreis umsetzen lässt, bleibt dem abgabewilligen Arzt die (elegante) Möglichkeit, einen Interessenten (Käufer) im Rahmen von Krankenhäusern oder anderen MVZ zu finden, um die Praxis unter Verzicht auf die Zulassung bei gleichzeitiger Anstellung über einen Zeitraum von mind. 3 Jahren, ggf. auch als ärztlicher Leiter, anstellen zu lassen. Dies hat nicht nur den Vorteil, einen attraktiven Kaufpreis zu erhalten, der (ab dem 55. Lebensjahr) erhebliche Steuervergünstigungen („halber Steuersatz“) mitsich bringt, sondern ermöglicht es dem Arzt auch, sich über einen übersehbaren Zeitraum aus der beruflichen Tätigkeit (mit den Vorteilen einer Anstellung) nach und nach zurückzuziehen.

Vorteil für den Käufer (Krankenhaus/MVZ) ist, dass dieser eine weitere Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung erhält und den Patientenstamm aufgrund der Weiterbeschäftigung des „Alten“ nicht nur halten, sondern sogar noch ausbauen kann, während die Konkurrenz unter Personalnot leidet.

Gerne beraten wir Sie umfassend und bringen Sie mit Interessenten zusammen.

Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie im MVZ – Work-Life-Balance

Durch die Möglichkeit, Ärzte in einem Angestelltenverhältnis zu beschäftigen, können MVZ eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie bieten (Work-Life-Balance). Arbeitsvertraglich angestellte Ärzte haben geregelte Arbeitszeiten und profitieren von Arbeitnehmerrechten, wie z.B. Mutterschutz, Elternzeit, Urlaub, Krankheit, etc..

Zugang zu Fördermitteln und Finanzierungsoptionen bei Gründung einer MVZ

MVZ haben durch eine organisierte Finanz-Managementstruktur oftmals besseren Zugang zu verschiedenen Fördermitteln und Finanzierungsoptionen, da sie als eigenständige rechtliche Einheiten agieren können. Dies kann die Finanzierung von Investitionen in moderne medizinische Geräte und Technologien erleichtern und die finanzielle Stabilität der Einrichtung erhöhen.

Effizienteres Management und Verwaltung

Durch die meist größere organisatorische Struktur eines MVZ, das für die jeweiligen Fachbereiche (z.B. Finanzverwaltung, Arbeitnehmerverwaltung, HR) professionelles Personal vorhält, kann ein Management und eine effizientere Verwaltung ermöglicht werden. MVZ können Verwaltungspersonal und Praxismanager einstellen, die sich um administrative Aufgaben kümmern, sodass die Ärzte sich ausschließlich auf ihre medizinische Tätigkeit konzentrieren können. Die hierdurch hervorgerufenen Synergieeffekte machen dies für ein MVZ finanzierbar. Gemeinschaftspraxen sind oft kleiner und haben weniger Ressourcen für ein umfangreiches Management.

Höhere Attraktivität für Patienten

MVZ können durch das breite Spektrum an Fachrichtungen und das umfassende Leistungsangebot, aber auch durch eine Konzentration auf Leistungserbringer aus derselben Fachrichtung (mit ggf. anderen Schwerpunkten) für Patienten attraktiver sein. Patienten profitieren von der Möglichkeit, verschiedene medizinische Dienstleistungen an einem Ort in Anspruch zu nehmen, was die Koordination der Behandlung und die Kommunikation zwischen den behandelnden Ärzten verbessert.

Erweiterte Weiterbildungsmöglichkeiten für Ärzte & Medizinisches Personal

Die interdisziplinäre Struktur und die größere organisatorische Kapazität eines MVZ ermöglichen erweiterte Weiterbildungsmöglichkeiten für Ärzte und medizinisches Personal. Regelmäßige Fortbildungen und Schulungen können die Qualität der medizinischen Versorgung verbessern und die Mitarbeiterzufriedenheit erhöhen.

Sie möchten ein MVZ gründen oder Ihre Arztpraxis /Zahnarztpraxis verkaufen? Dr. Rupert Weinzierl, Fachanwalt für Medizinrecht, berät Sie gerne zu diesem Thema: Telefon: 0911 530067-0

Fazit – Ein MVZ bietet im Vergleich zu einer Gemeinschaftspraxis zahlreiche Vorteile:

  • eine flexiblere Organisationsstruktur
  • interdisziplinäre Zusammenarbeit
  • erweiterte Anstellungsmöglichkeiten
  • ein sehr effizientes Management

Gleichzeitig bietet es einem potentiellen Verkäufer die Möglichkeit der gut bezahlten und steuerlich privilegierte Abgabe der aufgebauten Praxis bei gleichzeitiger weiterer Tätigkeit mit den Vorteilen eines Arbeitnehmers.

Der Käufer hat hierdurch nicht nur die Möglichkeit des Erwerbs eines Kassenarztsitzes, sondern sichert sich durch Anstellung des abgebenden Arztes dessen ärztliche Tätigkeit, was zum Erhalt und Ausbau der Patientenstruktur führen wird.

Diese Vorteile können nicht nur zu einer besseren medizinischen Versorgung der Patienten beitragen, sondern auch die Arbeitsbedingungen für die Ärzte verbessern und die Attraktivität der Einrichtung erhöhen. Ärzte, die über die Gründung oder den Beitritt zu einer kooperativen Praxisform nachdenken, sollten die spezifischen Vorteile eines MVZ in Betracht ziehen, um die für ihre Bedürfnisse und Ziele am besten geeignete Struktur zu wählen.

Dr. Rupert Weinzierl

Fachanwalt für Medizinrecht, Cornea Franz Rechtsanwälte Nürnberg

 

 

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