Von familiengeführten Personengesellschaften bis hin zur Aktiengesellschaft – in allen Fällen berät Sie das Team von Cornea Franz Rechtsanwälte bei Fragen rund um gesellschaftsrechtliche Thematiken. Von der Gesellschafts-Gründung und der damit verbunden Satzungs- oder Gesellschaftsvertragserstellung über verschiedene Umstrukturierungen bis hin zur Liquidation oder Nachfolgeregelungen stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen zur Seite.
Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche Lösung, damit ihr Unternehmen sein volles Potenzial entfalten kann. Bei aufkommenden Haftungsfragen bezüglich der Gesellschafter oder des Geschäftsführers unterstützen wir sie durch unsere fachkompetente Beratungsleistungen.
Sie suchen einen anwalt für Gesellschaftsrecht?
Wir beraten Sie gerne bundesweit, in Würzburg, Nürnberg und Fulda
- Gesellschaftsgründungen, Start-up
- konzern- und umwandlungsrechtlichen Maßnahmen
- gesellschaftsrechtliche Compliance
- gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten
- Joint Ventures
- laufende konzern- und gesellschaftsrechtliche Beratung von Gesellschaften aller Rechtsformen, Gesellschaftern, Organen und Organmitgliedern
- Kapitalerhöhung und Herabsetzung
- nationale und internationale Expansionsvorhaben
- insolvenzrechtliche Aspekte
- familiäre Unternehmensfortführung
- Anstellungs- und Beratungsverträge für Manager
- Erstellung und Änderung von Satzungs- und Gesellschaftsverträgen
- Kommunikation mit Behörden z.B. Gerichten bzw. Registern, Ämtern usw.
- Fragen zur Sozialversicherungspflicht bei Gesellschaftern
Ihre Rechtsanwälte & Fachanwälte für Gesellschaftsrecht
René C. Cornea
- Rechtsanwalt
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Partner
Sabrina Denner
- Rechtsanwältin
- Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Uwe K. Franz
- Rechtsanwalt
- Fachanwalt für Steuerrecht
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Abogado Inscrito (Málaga) N° 9524
- Partner
Dr. Claudia Hartmann
- Rechtsanwältin
- Fachanwältin für Steuerrecht
- Europajuristin
Amanda Hassold
- Advogada brasileira (OAB/BA)
- Advogada portuguesa (OA/Portugual)
- Europäische Anwältin
Marie Herrmann
- Rechtsanwältin
Felix Lang
- Rechtsanwalt
Klaus Ratz
- Rechtsanwalt
- Fachanwalt für Steuerrecht
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Dr. Thomas Schüßler
- Rechtsanwalt
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Christian Semmler
- Rechtsanwalt
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Europajurist
- Wirtschaftsmediator (CVM)
Dr. Stephan Wübbelsmann, LL.M. Tax
- Rechtsanwalt und Notar
- Fachanwalt für Steuerrecht
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Partner
Dr. Benjamin Zapf
- Rechtsanwalt
- Steuerberater
Gesellschaftsrecht aktuell
Lesen Sie hier Fachbeiträge unserer Anwälte für Gesellschaftsrecht
Steuerliche Hinweise zu Treuhandgestaltungen
(Dr. Stephan Wübbelsmann, LL.M. Tax)
Verjährung von Ansprüchen aus Bauhandwerkersicherung
(Sebastian Bärmann)
Ist Ihr Gesellschaftsvertrag noch aktuell?
(Dr. Thomas Schüßler)
Erste Erfahrungen mit dem MoPeG
(Uwe K. Franz)
Preisanpassungsklauseln
(Marie Herrmann)
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Was ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts?
Die BGB-Gesellschaft bedarf nicht der ausdrücklichen Gründung; das gemeinsame Betreiben eines bestimmten Zweckes genügt bereits. Der Zweck kann sowohl privater als auch gewerblicher Natur sein. Eine Eintragung ins Handelsregister ist nicht möglich. Die BGB-Gesellschaft kann deshalb keine Firma im Sinne von § 17 HGB führen. Sie kann aber einen Namen bzw. eine Geschäftsbezeichnung haben. Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich. Häufig wird diese Gesellschaftsform auch bei Freiberuflersozietäten verwendet. Sie kann aber auch zur Vermögensverwaltung verwendet werden, z.B. wenn nicht eingetragene Lebenspartner eine Immobilie gemeinsam halten.
Was ist eine GmbH?
Die weitere Möglichkeit der Gründung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG), der sog. „Mini-GmbH“, ist besonders für Existenzgründer mit nur geringem Kapital interessant. Deren Stammkapital ist zwischen 1 € und 24.999 € frei wählbar.
Zur wirksamen Gründung ist die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzung, der Nachweis des geleisteten Stammkapitals sowie die Eintragung im Handelsregister erforderlich.
Wer haftet bei einer Gesellschaft?
Bei einer Kommanditgesellschaft (KG) haften vor der Eintragung ins Handelsregister alle Gesellschafter unbeschränkt. Nach der Eintragung ins Handelsregister haften die Komplementäre unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen. Die Kommanditisten haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage. Wenn die Einlage geleistet ist, entfällt die weitere Haftung.
Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und einer Aktiengesellschaft (AG) haftet das Gesellschaftsvermögen in voller Höhe. Vor Eintragung im Handelsregister haften außerdem die Handelnden persönlich, unbeschränkt und solidarisch. Nach der Eintragung ins Handelsregister entfällt die persönliche Haftung. Die Gesellschafter der GmbH und die Aktionäre der AG schulden nur ihre rückständige bzw. noch nicht geleistete Einlage. Von deren Leistungspflicht können sie nicht befreit werden.
Wozu benötige ich einen Gesellschaftsvertrag?
Gerade weil die gesetzlichen Bestimmungen hierzu oft nur den Rahmen für die gesellschaftliche Betätigung geben, kann nicht nachdrücklich genug betont werden, wie wichtig es ist, einen klar abgefassten Gesellschaftsvertrag bzw. eine Satzung zu erstellen. In ihm bzw. ihr sollen neben der laufenden Zusammenarbeit der Gesellschafter auch die Folgen von Tod, Krankheit, Alter, sowie dem Ausscheiden eines Gesellschafters geregelt werden. Das Fehlen derartiger klarer vertraglicher Regelungen ist oft der Grund für Gesellschafterstreitigkeiten vor Gericht.


























