Cornea Franz erstreitet bahnbrechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG Frankfurt am Main, Urteil, Az. 6 U 082/23) für die Werbung im Rahmen einer von ihrer Mandantin, einem Servicedienstleistungsunternehmen für Kunden aus dem Gesundheitsbereich in Form einer Kapitalgesellschaft (GmbH), entwickelten Plattform für ärztliche Behandlungsleistungen im Zusammenhang mit der Behandlung mittels medizinischem Cannabis.