Tragen Sie Ihren Suchbegriff bitte in folgendes Feld ein und klicken Sie auf „Suche“:

Cornea Franz Rechtsanwälte

– Alle News im Überblick –

Newsletter

Ratgeber Familienrecht

Karriere

Veranstaltungen

CF intern

Transparenzregisteranfragen

Vollmachten

Cornea Franz Rechtsanwälte

Anwälte

Notar

Team
Rechtsgebiete der Kanzlei Cornea Franz
Apothekenrecht
Arbeitsrecht

Arztrecht

Bank- und Kapitalanlagerecht
Baurecht
Betäubungsmittelrecht
Compliance
Domainrecht
Erbrecht
Familienrecht
Forderungsmanagement / Inkasso
Grundstücks- und Immobilienrecht
Gesellschaftsrecht
Gewerblicher Rechtsschutz
Handelsrecht
Handelsvertreterrecht
IT-Recht
Kaufrecht

M&A

Markenrecht

Medienrecht

Medizinrecht

Mietrecht

Notar

Sanierungsrecht | Insolvenzrecht

Steuerrecht

Steuerstrafrecht

Strafrecht

Unternehmensnachfolge
Urheberrecht

Verkehrsrecht

Wettbewerbsrecht
Wirtschaftsrecht

Zwangsvollstreckung

Gesellschaftsrecht Würzburg Fulda Schweinfurt
Kontaktformular

Geschäftszeiten

Standorte

Würzburg
Fulda
Schweinfurt
Lohr am Main

Nürnberg

Ihr Rechtsanwalt für

Steuerstrafrecht

Steuerstrafrecht

Ob als Privatperson, Unternehmer oder Mitarbeiter – das Steuerstrafrecht begegnet uns seit einigen Jahren immer häufiger. Regelmäßig enden Betriebsprüfungen und Finanzamtskontrollen bei der zuständigen Stelle im Finanzamt, denn der Staat hat nach CD-Affären und prominenten Fällen aufgerüstet. Die Kombination aus Steuerrecht und Strafrecht wirft mitunter komplexe Fragen auf, die nicht selten existenzbedrohend sind. Das Steuerstrafrecht zieht außerdem Konsequenzen in anderen Rechtsbereichen mit sich, die bspw. die Beamtenstellung, eine ärztliche Approbation und die gewerbliche oder waffenrechtliche Zuverlässigkeit betreffen. Neben dem Beistand durch Ihren Steuerberater ist es bei Anfangsverdacht wichtig, sofort einen erfahrenen Rechtsberater an Ihrer Seite zu haben.

Seit 20 Jahren beraten und verteidigen CORNEA FRANZ Rechtsanwälte Mandanten aus allen Branchen und in allen Lebensbereichen bei abgaberechtlichen Konflikten wie Steuerhinterziehung, dem Vorenthalten von Arbeitsentgelten oder Fragen der Selbstanzeige. Von der ersten Maßnahme der Ermittlungsbehörden, wie der Durchsuchung oder Beschlagnahmung, bis hin zur Strafverteidigung vor den Strafgerichten – Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte stehen Ihnen in Krisenzeiten mit Sachverstand und Kompetenz vertrauensvoll zur Seite.

 

Unsere Leistungen

  • Gutachten und Beratung zu Strafbarkeitsrisiken im Steuerrecht
  • Nacherklärungen und Würdigung von Nacherklärungspflichten und Verantwortung
  • Selbstanzeigeberatung und Erstellung von Selbstanzeigen
  • Steuerstrafverteidigung (Einkommenssteuerhinterziehung, Umsatzsteuerhinterziehung, Lohnsteuerhinterziehung etc.)
  • Hilfe und Begleitung bei Durchsuchungen der Ermittlungsbehörden
  • Beratung und Begleitung von Außenprüfungen und Steuerfahndungsuntersuchungen
  • Tax Compliance – Steuerstrafrechtliche Risikominimierung in Unternehmen
  • Vertretung gegenüber Steuerfahndung
  • Verteidigung bei Ermittlungen von Bußgeld- und Strafsachenstellen (BuStra/StraBu) oder Staatsanwaltschaften
  • Einspruch gegen Strafbefehle; Revision gegen Steuerstrafrechtliche Urteile
  • Ausarbeitung von Lösungen im Steuerstrafverfahren wie Tatsächliche Verständigungen
  • Unterstützung bei Auslandssachverhalten, ausländische Einkünfte, Depots, Zinserträge, Erbschaften und deren Besteuerung

 

 

Ihre Rechtsanwälte für Steuerstrafrecht

Uwe Franz Rechtsanwalt & Fachanwalt für Steuerrecht Würzburg

Uwe K. Franz

  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Abogado Inscrito (Málaga) N° 109
  • Partner
Dr. Stephan Wübbelsmann Rechtsanwalt - LL.M. TAX. Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Dr. Stephan Wübbelsmann, LL.M. Tax

  • Rechtsanwalt und Notar
  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Partner

Wir haben die Antworten auf Ihre Fragen

Hier haben wir Ihnen die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Steuerstrafrecht zusammengestellt.

Was macht man im Steuerstrafrecht?

Als Rechtsanwalt berät und verteidigt man einen Steuerpflichtigen, der im Verdacht steht, eine Steuerhinterziehung begangen zu haben. Wurde bereits ein Steuerstrafverfahren gegen den Steuerpflichtigen eingeleitet, gibt ein Rechtsanwalt In der Regel nach Akteneinsicht schriftliche Stellungnahmen zur Sach- und Rechtslage gegenüber speziellen Dienststellen der Finanzbehörde, etwa die Bußgeld- und Strafsachenstelle (Bustra) ab. Eine Tätigkeit des Rechtsanwalts kann aber auch schon vor der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens erforderlich sein, wenn etwa die Finanzbehörden den Steuerpflichtigen aufgrund von Kontrollmitteillungen angeschrieben haben oder der Steuerpflichtige selbst einen bewussten oder unbewussten Fehler in der Vergangenheit korrigieren oder mögliche rechtliche Folgen in Erfahrung bringen möchte.

Was beinhaltet das Steuerstrafrecht?

Das Steuerstrafrecht vereint die Rechtsgebiete Steuerrecht und Strafrecht. Für die Frage der objektiven Strafbarkeit benötigt ein Rechtsanwalt Kenntnisse aus dem Steuerrecht, welches sowohl die einzelsteuerlichen Gesetze wie etwa das Einkommensteuerrecht, das Körperschaftssteuerrecht, das Umsatz- und Gewerbesteuerrecht, das Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht oder Außensteuerrecht wie auch die allgemeinen Regeln des Steuerrechts umfasst. Während das Steuerrecht damit vor allem bei der Frage der objektiven Strafbarkeit eine Rolle spielt, ist das Strafrecht für die Frage der subjektiven Strafbarkeit, der Rechtswidrigkeit und Schuld sowie der Strafe selbst von Relevanz.

In welchem Gesetz findet sich das Steuerstrafrecht?

Das Steuerrecht ist neben der Abgabenordnung (AO) für die allgemeinen Regeln des Steuerrechts vor allem in den Einzelsteuergesetzen wie etwa das EstG, KStG, UStG, GwStG, ErbStG, AStG und Doppelbesteuerungsabkommen kodifiziert. Für das Strafrecht gilt dagegen das StGB und die StPO mit der Besonderheit, dass die Steuerstraftatbestände nebst Sonderregelungen hierzu in der AO zu finden sind.

Welche Qualifikation benötigt man im Steuerstrafrecht?

Erforderlich ist der Abschluss des ersten und zweiten juristischen Staatsexamens. Bei einer Spezialisierung auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts empfiehlt sich darüber hinaus der Fachanwalt im Steuerrecht.

Wie schwer ist die Spezialisierung auf das Steuerstrafrecht?

Der Fachanwalt im Steuerstrafrecht ist in der theoretischen Ausbildung einer der umfangreichsten Fachanwaltsausbildungen. Sofern die steuerrechtliche Ausbildung nicht bereits als Teil der juristischen Schwerpunktausbildung während des Studiums oder als Wahlfach im Referendariat erfolgte, muss man sich im Fachanwaltslehrgang für Steuerrecht mit überdurchschnittlich viel neuem auseinandersetzen, sodass eine Vorbefassung mit dem Steuerrecht in jedem Fall zu empfehlen ist.