DIE AUSLÄNDER-IDENTIFIKATIONSNUMMER (NIE) IN SPANIEN
Die Número de Identidad de Extranjero (NIE) ist die zentrale Identifikationsnummer für ausländische Staatsangehörige in Spanien. Sie dient nicht nur steuerlichen Zwecke, sondern ist für nahezu alle rechtlichen, wirtschaftlichen und administrativen Vorgänge im Land erforderlich
Was ist die NIE und warum ist Sie notwendig?
Die NIE wird von der spanischen Ausländerbehörde (Oficina de extranjería) oder der Polizei vergeben und ist eine persönliche, lebenslang gültige Nummer, die sowohl für EU-Bürger als auch für Drittstaatsangehörige erforderlich ist.
Diese Nummer wird auf Antrag der betroffenen Personen zugewiesen, sofern Sie sich in Spanien nicht in einer irregulären Situation befinden und die Gründe der Beantragung der Zuweisung dieser Nummer mitgeteilt wurden.
Sie ist in folgenden Situationen zwingend notwendig:
- Erwerb oder Verkauf von Immobilien in Spanien
- Eröffnung eines spanischen Bankkontos
- Abschluss von Arbeitsverträgen oder Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit.
- Gründung oder Beteiligung an Unternehmen
- Zahlung von Steuern oder Abgabe von Steuererklärungen
- Anmeldungen von Versorgungsverträgen (z.B. Strom, Wasser, Internet), die in der Praxis regelmäßig eine NIE voraussetzen.
Ohne eine gültige NIE ist die Durchführung dieser Rechtsgeschäfte in Spanien in der Regel nicht möglich.
Antragsstellung und erforderliche Unterlagen
Der Antrag auf Erteilung er NIE kann persönlich in Spanien oder über eine bevollmächtigte Person gestellt werden. Auch eine Beantragung über das spanische Konsulat im Ausland ist möglich. Bei der Antragsstellung müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:
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- Gültiger Reisepass oder Personalausweis.
- Ausgefülltes Formular EX-15 (Antrag auf Zuteilung einer NIE). Auf den Webseiten der Policía Nacional/oficina de Extranjería verfügbar.
- Zahlungsnachweis (Formular 790-Code 012). Zahlungsbeleg der Bank oder Online-Quittung. Auf den Webseiten der Policía Nacional/Oficina de Extranjería verfügbar.
- Kurze schriftliche Begründung des Antrags (z.B. Kaufabsicht Immobilie, Arbeitsvertrag, steuerlicher Grund).
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Persönlich in Spanien
Der Antragsteller kann bei der zuständigen Oficina de Extranjería (Auslandsbehörde) oder in ausgewählten Dienststellen der spanischen Nationalpolizei aufsuchen.
In vielen Fällen wird die NIE am selben Tag aufgestellt. Bei Umsatz in Spanien ist oft zugleich die Identifikation bei der Agencia tributaria erforderlich.
Antrag über ein spanisches Konsulat im Ausland
Einige spanische Generalkonsulate oder Konsulate im jeweiligen Heimatland ermöglichen die Beantragung der NIE. Diese Option eignet sich, wenn der Antragssteller nicht in Spanien ist.
Die Bearbeitungsdauer im Konsulatverfahren ist regelmäßig länger als bei persönlicher Antragstellung in Spanien.
Die Vorgehensweise ist länderspezifisch, die muss vorher beim Konsulat abgeklärt werden.
Antrag durch eine bevollmächtigte Person/durch einen Anwalt in Spanien
Dies ist die häufig genutzte Option für Personen, die sich im Ausland aufhalten oder nicht persönlich erscheinen können.
Dafür muss zu den vorzulegenden Unterlagen noch eine Notarielle Vollmacht (Poder notarial), in der Regel mit genauer Aufgabenzuweisung für die Beantragung der NIE, präsentieren. Die Vollmacht sollte ausdrücklich die Beantragung der NIE und Entgegennahme des Dokuments umfassen.
Beachte, dass vielen spanische Behörden eine für ausländische Vollmachten Apostille (Haager Übereinkommen) und ggf. Übersetzung, verlangen. Das muss vorab mit dem beauftragten Bevollmächtigten klären, welche Form der Vollmacht erforderlich ist.
Verfahren und Bearbeitungsdauer
Nach Einreichung der Unterlagen wird die NIE in der Regel innerhalb weniger Tage bis Wochen ausgestellt.
In Spanien selbst erfolgt die Vergabe oft am selben Tag, während Anträge über Konsulate mehr Zeit in Anspruch nehmen können.
Die Nummer wird in einem offiziellen Dokument bescheinigt und bleibt dauerhaft gültig, unabhängig von Aufenthaltsstaus oder Wohnsitz.
Steuerliche und rechtliche Bedeutung
Die NIE ist zugleich die steuerliche Identifikationsnummer für alle in Spanien tätigen Ausländer.
Sie wird daher bei der spanischen Steuerbehörde (Agencia tributaria) registriert und ist erforderlich, um:
- Steuererklärungen abzugeben
- Immobiliensteuer (IBI) zu zahlen
- Mieteinnahmen oder veräußerungsgewinnen zu deklarieren
- Andere steuerliche relevante Handlungen
Fehlt eine NIE, kann dies zu Verzögerungen oder rechtlichen Problemen bei notariellen und steuerlichen Verfahren führen.
FAZIT
Die NIE ist ein unverzichtbarer Bestandteil jeder rechtlichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit in Spanien.
Ob beim Immobilienkauf, bei Unternehmensgründung oder steuerlichen Verpflichtungen. Ohne Nie ist die rechtmäßige Durchführung nahezu aller Geschäfte ausgeschlossen.
Eine frühzeitige Beantragung, idealerweise mitanwaltlicher Unterstützung, vermeidet bürokratische Verzögerungen und sorgt für eine reibungslose Abwicklung Ihrer Vorgaben in Spanien.
Unser Service
Unsere Kanzlei unterstützt Sie umfassend bei:
- Der Antragsstellung und rechtssicheren Dokumentenvorbereitung
- Der Einholung der NIE über Vollmacht
- Der anschließenden steuerlichen und administrativen Registrierung.
So stellen wir sicher, dass Sie in Spanien alle erforderlichen rechtlichen und steuerlichen Schritte korrekt und effizient durchführen können.
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