Pflichtteil bei Erbe in Spanien – was ist zu beachten
Viele deutsche Staatsangehörige besitzen Vermögen in Spanien, insbesondere Immobilien. Häufig gehen sie davon aus, dass ihr deutsches Testament auch für dieses Vermögen uneingeschränkt gilt und dass die aus dem deutschen Recht bekannte Gestaltungsfreiheit im Erbrecht erhalten bleibt. In der Praxis führt diese Annahme jedoch immer wieder zu erheblichen rechtlichen Problemen. Der Grund liegt im spanischen Pflichtteilsrecht, der sogenannten legítima, das sich in Struktur und Wirkung deutlich vom deutschen Pflichtteilsrecht unterscheidet.
Gerade diese Unterschiede werden von Erblassern häufig unterschätzt, mit teils weitreichenden Folgen für die Nachlassabwicklung.
Dieser Beitrag erläutert die wichtigsten Unterschiede, typische Konfliktkonstellationen und zeigt auf, wann deutsches Erbrecht an seine Grenzen stößt.
1. Grundstrukturen des Pflichtteilsrecht in Deutschland und Spanien
Sowohl das deutsche als auch das spanische Erbrecht kennen Pflichtteilsregelungen. Ihre rechtliche Ausgestaltung unterscheidet sich jedoch erheblich.
Im deutschen Erbrecht besteht grundsätzlich Testierfreiheit. Pflichtteilsberechtigte Personen, insbesondere Kinder und Ehegatten, haben zwar einen gesetzlichen garantierten Mindestanspruch, dieser wirkt jedoch ausschließlich schuldrechtlich. Der Pflichtteil begründet keinen Anspruch auf konkrete Nachlassgegenstände, sondern lediglich einen Geldanspruch gegen Erben. Der Erblasser kann daher frei bestimmen, wer Erbe wird, ohne dass Pflichtteilberechtigte automatisch Miteigentümer von Vermögensgegenständen werden.
Legítima – Pflichtteile im spanischen Erbrecht
Das spanische Erbrecht verfolgt demgegenüber einen deutlich restriktiveren Ansatz. Die sogenannte legítima stellt einen dinglichen Mindestanteil am Nachlass dar, der bestimmten Angehörigen zwingend zusteht. Diese Anteile sind dem freien Gestaltungswillen des Erblassers weitgehend entzogen und führen in der Praxis häufig dazu, dass mehrere Personen unmittelbar erbrechtliche Beteiligungen am Nachlass erwerben.
2. Praktische Auswirkungen für deutsche Erblasser
Diese strukturellen Unterschiede haben erhebliche praktische Konsequenzen. Während Pflichtteilsansprüche im deutschen Recht häufig durch finanzielle Ausgleichsregelungen aufgefangen werden können, lässt das spanische Recht solche Gestaltungen nur eingeschränkt zu.
Besonders problematisch ist dies bei in Spanien gelegenen Immobilien. Wird spanisches Erbrecht angewendet, können Pflichtteilsberechtigte einen unmittelbaren Anteil an der Immobilie verlangen. In der Folge entstehen nicht selten unerwünschte Miteigentümergemeinschaften, die den Verkauf oder die Nutzung der Immobilie erheblich erschweren.
In der Beratungspraxis zeigt sich, dass solche Konstellationen häufig zu familiären Konflikten führen, insbesondere in Patchwork-Familien oder bei zweiten Ehen.
3. Wann kommt spanisches Pflichtteilsrecht zur Anwendung?
Seit Inkrafttreten der EU-Erbrechtsverordnung richtet sich das anwendbare Erbrecht grundsätzlich nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers. Deutsche Staatsangehörige, die ihren Lebensmittelpunkt nach Spanien verlegt haben, unterliegen daher regelmäßig dem spanischen Erbrecht, einschließlich der legítima.
Ein deutsches Testament allein verhindert diese Rechtsfolge nicht automatisch. Ohne eine ausdrückliche und wirksame Rechtswahl zugunsten des deutschen Erbrechts kann es dazu kommen, dass spanisches Pflichtteilsrecht Anwendung findet, selbst wenn der Erblasser von deutschem Recht ausgegangen ist.
4. Bedeutung einer vorausschauenden Nachlassplanung
Für deutsche Eigentümer von Vermögen in Spanien ist es daher unerlässlich, bestehende Testamente im Lichte der spanischen Besonderheiten zu überprüfen. Ziel ist es, Pflichtteilsrisiken frühzeitig zu erkennen und die Nachlassgestaltung an die tatsächlichen rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen.
Eine sorgfältige erbrechtliche Planung ermöglicht es, spätere Streitigkeiten zu vermeiden und sicherzustellen, dass der letzte Wille auch grenzüberschreitend rechtssicher umgesetzt wird.
Das spanische Pflichtteilsrecht unterscheidet sich in seiner Struktur grundlegend vom deutschen Pflichtteilsrecht. Während der deutsche Pflichtteil lediglich einen Geldanspruch begründet, verschafft die spanische legítima unmittelbare Rechte am Nachlass. Diese Unterschiede können die Nachlassplanung deutscher Erblasser erheblich beeinflussen und führen in der Praxis häufig zu unerwarteten rechtlichen und familiären Konsequenzen.
Wer Vermögen in Spanien besitzt oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt dorthin verlegt hat, sollte daher frühzeitig prüfen lassen, ob die bestehenden erbrechtlichen Regelungen den spanischen Besonderheiten standhalten. Eine vorausschauende Gestaltung ist entscheidend, um spätere Konflikte zu vermeiden und den eigenen letzten Willen rechtssicher umzusetzen.
In diesem Zusammenhang stellt sich regelmäßig die Frage, ob ein deutsches Testament für Vermögen in Spanien tatsächlich ausreicht. Welche formellen und praktischen Schwierigkeiten bei der Abwicklung deutscher Testamente in Spanien auftreten können, erläutern wir in unserem Beitrag:
,,Deutsches Testament und Vermögen in Spanien: Reicht ein Testament wirklich aus?‘‘







