Neuer Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht – Sebastian Bärmann
Wir gratulieren zum Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Die Kanzlei Cornea Franz gratuliert Herrn Rechtsanwalt Sebastian Bärmann herzlich zum Erwerb des Fachanwaltstitels für Bau- und Architektenrecht. Mit dieser Qualifikation wird seine bereits langjährige Tätigkeit im privaten Baurecht und Architektenrecht offiziell bestätigt und weiter vertieft.
Das Bau- und Architektenrecht stellt hohe Anforderungen an rechtliche und technische Expertise. Ob Bauvertrag, VOB/B, Baumängel, Gewährleistungsansprüche, Nachträge, Bauzeitverzögerungen, Abnahme, Haftungsfragen von Architekten und Ingenieuren oder Honorarstreitigkeiten nach der HOAI – Mandanten profitieren von fundierter Beratung und zielgerichteter Vertretung in allen Phasen eines Bauvorhabens.
Der Fachanwaltstitel setzt den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse sowie umfangreicher praktischer Erfahrungen im Baurecht und Architektenrecht voraus. Herr RA Bärmann steht privaten Bauherren, Bauunternehmen, Projektentwicklern, Architekten und Ingenieuren damit als hochqualifizierter Ansprechpartner zur Seite – sowohl außergerichtlich als auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Wir freuen uns, die Expertise im Bau- und Architektenrecht innerhalb unserer Kanzlei weiter stärken zu können, und gratulieren Herrn Bärmann zu diesem wichtigen beruflichen Meilenstein.





