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IDO Verband verliert Aktivlegitimation

Fabian Wassermann
Fabian Wassermann
3 Minuten Lesezeit
Erstellt: 18. Februar 2026

Warum der IDO Verband für Unternehmen ein zentrales Thema bleibt

Der IDO Verband (Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V.) war über Jahre hinweg einer der aktivsten Abmahnvereine im Wettbewerbsrecht. Zahlreiche Unternehmen sahen sich mit einer IDO Abmahnung, Unterlassungserklärungen und späteren Forderungen nach Vertragsstrafe IDO konfrontiert.

Die gute Nachricht:

Die aktuelle Rechtsprechung stellt klar, dass der IDO Verband keine Aktivlegitimation mehr besitzt – mit weitreichenden Folgen für Unternehmen.

Der IDO Verband und seine Rolle im Wettbewerbsrecht

Der IDO Verband trat als Abmahnverband auf und machte Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht geltend, etwa bei:

  • fehlerhaften Impressen
  • unzulässigen AGB-Klauseln
  • Preisangabenverstößen
  • Verstößen gegen Informationspflichten im Online-Handel

 

Aktuelle Rechtslage: § 8b UWG und fehlende Listung als qualifizierter Wirtschaftsverband

Seit der UWG-Reform gilt § 8b UWG. Danach dürfen Wettbewerbsverstöße nur noch von qualifizierten Wirtschaftsverbänden verfolgt werden, die:

  • bestimmte Mitgliederzahlen nachweisen
  • tatsächlich Brancheninteressen vertreten
  • in der offiziellen Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände eingetragen sind

 

Der entscheidende Punkt:

Der IDO Verband ist nicht in dieser Liste eingetragen.

Folge: Es fehlt an der erforderlichen Aktivlegitimation, um Ansprüche geltend zu machen.

 

Relevante Rechtsprechung: LG Bamberg, Urteil vom 2025 – 1 HK O 23/25

Ein besonders deutliches Signal setzt das Urteil des Landgericht Bamberg (Az. 1 HK O 23/25), welches Cornea Franz Rechtsanwälte erstritten hat.

 

Kernaussagen des Gerichts

  • Der IDO Verband ist nicht aktivlegitimiert
  • Mangels Eintragung als qualifizierter Wirtschaftsverband fehlt ihm die Anspruchsgrundlage
  • Vertragsstrafen aus Unterlassungserklärungen dürfen nicht durchgesetzt werden
  • Die Geltendmachung solcher Forderungen stellt eine unzulässige Rechtsausübung dar

Das Urteil ist rechtskräftig und reiht sich in eine wachsende Zahl verbraucher- und unternehmensfreundlicher Entscheidungen ein.

 

Warum Forderungen unberechtigt sind

Die Rechtsprechung ist eindeutig:

Dies gilt auch für Altverträge, insbesondere wenn ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt (§ 314 BGB).

  • Die Forderung einer Vertragsstrafe IDO wird daher regelmäßig als rechtsmissbräuchlich eingestuft.

 

Unterlassungserklärung kündigen: Folgen für betroffene Unternehmen

Für Unternehmen bedeutet dies:

  • Keine Pflicht, Vertragsstrafen an den IDO zu zahlen
  • Bestehende Unterlassungserklärungen können außerordentlich gekündigt werden
  • Laufende Zahlungsaufforderungen sind abwehrfähig

Wichtig: Eine Kündigung sollte rechtssicher und individuell geprüft erfolgen.

 

CF Handlungsempfehlungen: Was Unternehmen jetzt konkret tun sollten

 

Schritt 1: Unterlassungserklärung prüfen

  • Wurde vor dem 02.12.2020 eine Unterlassungserklärung gegenüber dem IDO Verband abgegeben?

Schritt 2: Unterlassungserklärung kündigen

  • Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Aktivlegitimation
  • Juristisch sauber formuliert und nachweisbar zugestellt

Schritt 3: Vertragsstrafen konsequent abwehren

  • Keine vorschnellen Zahlungen
  • Forderungen rechtlich prüfen lassen
  • Einwendungen substantiiert geltend machen 

Ihre Spezialisten für IDO-Abmahnungen

Die Cornea Franz Rechtsanwälte haben vor dem Landgericht Bamberg die Klage des IDO Verbandes auf Zahlung einer Vertragsstrafe erfolgreich abgewehrt.

Wir sind spezialisiert auf:

  • Abwehr von IDO Abmahnungen
  • Unterlassungserklärung kündigen
  • Verteidigung gegen Vertragsstrafe IDO
  • Durchsetzung Ihrer Rechte im Wettbewerbsrecht

Wir vertreten Unternehmen bundesweit, effizient und mit nachgewiesener Prozesserfahrung.

IDO Abmahnung oder Vertragsstrafe erhalten?

Unsere Kanzlei für Wettbewerbsrecht  hat den IDO Verband bereits erfolgreich vor Gericht gestoppt.

👉 Jetzt kostenlose Ersteinschätzung anfordern

 

FAQ: IDO Verband, Abmahnungen & Vertragsstrafen

Was ist der IDO Verband?

Der IDO Verband (Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V.) trat über Jahre als Abmahnverein im Wettbewerbsrecht auf und mahnte insbesondere Online-Händler wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße ab.

Ist der IDO Verband noch abmahnberechtigt?

Nach aktueller Rechtslage nein.
Der IDO Verband ist nicht in der Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände eingetragen und erfüllt damit die Voraussetzungen des § 8b UWG nicht. Ihm fehlt die erforderliche Aktivlegitimation, um wettbewerbsrechtliche Ansprüche durchzusetzen.

Muss ich eine Vertragsstrafe an den IDO Verband zahlen?

In der Regel nein.
Die aktuelle Rechtsprechung – u. a. das rechtskräftige Urteil des Landgerichts Bamberg (Az. 1 HK O 23/25) – stellt klar, dass der IDO Verband keine Vertragsstrafen aus Unterlassungserklärungen durchsetzen darf, wenn ihm die Aktivlegitimation fehlt.

Kann ich meine Unterlassungserklärung gegenüber dem IDO kündigen?

Ja.
Unternehmen können ihre Unterlassungserklärung außerordentlich kündigen, wenn der IDO Verband nicht mehr die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Grundlage ist insbesondere der Wegfall der Geschäftsgrundlage sowie § 314 BGB.

⚠️ Wichtig: Die Kündigung sollte juristisch korrekt formuliert werden, um Risiken zu vermeiden.

Gilt das auch für alte Unterlassungserklärungen?

Ja.
Auch Altverträge, die vor dem 02.12.2020 abgeschlossen wurden, können betroffen sein. Die Gerichte bewerten die Durchsetzung solcher Verträge durch den IDO zunehmend als rechtsmissbräuchlich.

Wie sollte ich auf eine IDO-Abmahnung oder Vertragsstrafenforderung reagieren?
  • Keine vorschnelle Zahlung
  • Fristen prüfen lassen
  • Rechtliche Bewertung der Aktivlegitimation
  • Kündigung der Unterlassungserklärung vorbereiten

Eine pauschale Reaktion ist nicht empfehlenswert – eine Einzelfallprüfung ist entscheidend.

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