Deutsch & Spanischsprachiger Anwalt
Deutscher Rechtsanwalt in SpanienSuchen Sie einen Anwalt, der Sie sicher und kompetent durch das spanische Rechtssystem begleitet? Uwe K. Franz, als in Málaga zugelassener Anwalt (Abogado inscrito N° 9524 en Málaga), verbindet fundierte Expertise im spanischen Recht mit der Präzision, Verlässlichkeit und Sorgfalt einer deutschen Kanzlei.
Ob Unternehmensgründungen, Immobilieninvestitionen, Erbschaftsangelegenheiten, Vertragsgestaltung oder komplexe Rechtsstreitigkeiten, unsere Kanzlei begleitet Sie Schritt für Schritt und sorgt dafür, dass Ihre Entscheidungen stets auf einem sicheren juristischen Fundament stehen.
Unterstützt wird er von Amanda Hassold, Ansprechpartnerin und zentrale Anlaufstelle für internationale und spanischsprachige Mandanten, die eine vertrauensvolle Kommunikation zwischen Mandanten und Kanzlei sicherstellt.
Zudem steht Veronica Henriquez Posca, Assistentin für deutsch-spanischen Rechtsverkehr, für die effiziente Kommunikation und Koordination mit spanischen Behörden und Mandanten zur Verfügung.
Wir machen spanisches Recht für Sie verständlich
für Erbrecht – Immobilienrecht – Familienrecht – Steuerrecht – Vertragsrecht – Gesellschaftsrecht in Spanien
Grenzüberschreitende Rechtsfragen bringen oft Unsicherheiten mit sich. Daher legt unsere Kanzlei besonderen Wert auf individuelle und persönliche Beratung, die Ihre Situation genau erfasst und maßgeschneiderte Lösungen bietet.
Mit seiner langjährigen Erfahrung in Spanien und der engen Zusammenarbeit mit deutschen Mandanten kennt Uwe K. Franz sowohl die Besonderheiten des spanischen Rechtssystems als auch die Erwartungen und Herausforderungen deutscher Mandanten, die in Spanien tätig sind.
Unsere Mandanten schätzen besonders die transparente Kommunikation und die praxisnahen Empfehlungen, die ihnen jederzeit klar aufzeigen, welche Schritte notwendig sind, welche Chancen bestehen und wie Risiken minimiert werden können.
So entsteht Vertrauen, Sicherheit und das gute Gefühl, in allen rechtlichen Angelegenheiten bestens aufgehoben zu sein.
Vertrauen Sie auf eine Rechtsberatung, die juristisch kompetent und menschlich nahbar ist.
Kontaktieren sie uns noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren, wir unterstützen Sie zuverlässig und professionell in allen Fragen des spanischen Rechts.
- Unterstützung bei rechtlichen Angelegenheiten in Spanien (Asesoramiento ante autoridades españolas)
- Spanisches und deutsches Familienrecht (Derecho de familia)
- Spanisches und deutsches Erbrecht (Derecho sucesorio)
- Spanisches und deutsches Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht (Impuesto sobre sucesiones y donaciones)
- Spanisches und deutsches Vertragsrecht (Derecho contractual)
- Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Spanien (Convenio de doble imposición)
- Spanisches und deutsches Gesellschaftsrecht (Derecho societario)
- Immobilienrecht in Spanien; Beratung und Vertretung bei An- und Verkauf von Immobilien (Derecho inmobiliario )
- Spanisches und deutsches Handelsrecht (Derecho mercantil)
- Unterstützung bei Unternehmensgründungen und Investitionen in Spanien (Constitución de empresas/inversiones)
- Compliance für Unternehmen in Spanien (Cumplimiento normativo para empresas)
Kontaktieren Sie uns
Wir beraten Sie gerne in allen Fragen des Familien- und Erbrechts.
Nutzen Sie das Formular um Ihr Anliegen zu beschreiben oder rufen Sie direkt an unter +49 931 359390.
Abogado
Rechtsberatung in Spanien und Deutschland von deutscher Anwaltskanzlei
Spanisches und deutsches Familienrecht
(Derecho de familia)
Spanisches und deutsches Erbrecht
(Derecho sucesorio)
Spanisches und deutsches Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht
Spanisches und deutsches Vertragsrecht
Derecho contractual
Doppelbesteuerungs-Abkommen (DBA) zwischen Deutschland und Spanien
Convenio de doble imposición
Spanisches und deutsches Gesellschaftsrecht
Derecho societario
Fragen und Antworten zum deutsch-spanischen Recht
Hier finden Sie wichtige Fragen und Antworten um das Deutsch-Spanische Recht, speziell für Mandanten, die in Spanien rechtliche Angelegenheiten regeln müssen.
Welche Art von Unternehmen kann ich in Spanien gründen, wenn ich im mAusland lebe?
In Spanien können Sie eine Sociedad Limitada (S.L.) mit einem Mindeststammkapital von 3000 Euro; eine Sociedad Anónima (S.A.) mit einem Mindeststammkapital von 60.000 Euro, davon mindestens 25% bei Gründung einzuzahlen; oder als Autónomo (Einzelunternehmer) gründen.
Auch als im Ausland lebender Unternehmer benötigen Sie eine spanische Steuer-Identifikationsnummer (NIE) und müssen die Gründungsformalitäten über einen Notar oder bevollmächtigten Vertreter abwickeln. Die Wahl der Unternehmensform beeinflusst Haftung, Buchführungspflichten und steuerliche Aspekte. Wir begleiten Sie bei jedem Schritt, von der Gründung bis zur Eintragung, sodass alles rechtskonform und reibungslos verläuft.
Welche steuerlichen Pflichten habe ich in Spanien, wenn ich ein Unternehmen besitze?
Unternehmen in Spanien müssen u.a. die Körperschaftsteuer (Impuesto de Sociedades), die Mehrwertsteuer (IVA) und die Einkommensteuer auf Gehalt (IRPF) beachten.
Die fristgerechte Einreichung aller Erklärungen ist entscheidend, um Bußgelder oder strafrechtliche Folgen zu vermeiden. Wir kümmern uns um die vollständige steuerliche Abwicklung, sodass Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.
Was kann ich tun, wenn ich mit Steuerproblemen oder einem Steuerstrafverfahren in Spanien konfrontiert bin.
Bei Hinweisen auf Steuerverstöße ist schnelles Handeln entscheidend. Wir übernehmen die Kommunikation mit den spanischen Steuerbehörden, prüfen alle Unterlagen, vertreten Sie im Steuerstrafverfahren und erarbeiten Lösungen, um Sanktionen zu minimieren. So können Konflikte effizient gelöst und Ihre Rechte in Spanien gewahrt werden.
Wie kann ich als Ausländer einen Erbfall in Spanien regeln?
Das spanische Erbrecht umfasst Nachlassplanung, Testamente, Pflichtteile und gesetzliche Erbfolge. Wir unterstützen bei der Erstellung oder Anpassungen von Testamenten nach spanischem Recht, bei der Abwicklung von Nachlassern für ausländische Erben oder bei Steueroptimierung und Vermeidung von Konflikten zwischen Erben.
Dank unserer Betreuung können Erben sicherstellen, dass alle Formalitäten korrekt abgewickelt werden, egal wo sie wohnen.
Wie kann ich einen Vertrag für den Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Spanien sicher gestalten, wenn ich im Ausland lebe?
Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Spanien müssen die Verträge den spanischen Vorschriften entsprechen und alle Pflichten der Parteien klar Regeln, z.B.:
- Laufzeit und Zahlungsmodalitäten
- Eigentumsübergang und Grundbucheintragung
- Lastenfreiheit der Immobilie (z.B. Hypotheken, Schulden)
- Fristen und Vertragsstrafen
Besonders für ausländische Käufer oder Verkäufer ist es wichtig, alle rechtlichen Details korrekt zu regeln, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Unser Team prüft und erstellt rechtssichere Verträge nach spanischem Recht, begleitet die Unterzeichnung und sorgt dafür, dass die Immobilie korrekt und sicher übertragen wird, auch wenn Sie nicht persönlich in Spanien sind.
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