Scheidung in Brasilien bei Eheschließung in Deutschland, Spanien oder Portugal: Wie funktioniert das und welche Rechte haben Sie?
In einer zunehmend globalisierten Welt ist es keine Seltenheit, dass Brasilianer im Ausland heiraten – insbesondere in Ländern wie Deutschland, Spanien oder Portugal – und später vor der Frage stehen, wie diese Ehe wieder aufgelöst werden kann. Dabei stellt sich häufig die Frage: Ist eine Scheidung in Brasilien möglich, auch wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde?
Die Antwort lautet: Ja. Das brasilianische Recht bietet hierfür klare und sichere Wege. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie das Verfahren funktioniert und wie Sie Ihre Situation rechtlich korrekt regeln können.
Die brasilianische Bundesverfassung sieht in Art. 226 § 6 vor, dass die Ehe durch Scheidung aufgelöst werden kann – ohne vorherige Trennung. Diese Regelung wurde durch die Verfassungsänderung Nr. 66/2010 weiter vereinfacht, wodurch frühere Voraussetzungen abgeschafft wurden.
Wichtig: Es gibt keine Mindesttrennungszeit mehr (wie früher z. B. ein Jahr). Die Scheidung kann sofort beantragt werden, unabhängig von der Dauer der Ehe oder einer tatsächlichen Trennung.
Das bedeutet: Unabhängig davon, wo die Ehe geschlossen wurde also auch in Deutschland, Spanien oder Portugal, kann die Scheidung in Brasilien direkt und ohne Wartefrist durchgeführt werden.
Muss die im Ausland geschlossene Ehe in Brasilien anerkannt werden?
- JA. Damit eine Scheidung in Brasilien durchgeführt werden kann, muss die im Ausland geschlossene Ehe zunächst im brasilianischen Rechtssystem anerkannt werden.
Gemäß Art. 1.544 des brasilianischen Zivilgesetzbuches muss eine im Ausland geschlossene Ehe:
- bei einer brasilianischen Botschaft registriert werden und
- anschließend in ein brasilianisches Standesregister (Cartório) eingetragen werden
Falls diese Registrierung noch nicht erfolgt ist, sind folgende Schritte erforderlich:
- Vorlage der ausländischen Heiratsurkunde
- Beglaubigte Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer (Art. 192 der brasilianischen Zivilprozessordnung)
- Nachträgliche Eintragung in Brasilien
Dieser Schritt ist entscheidend, um die rechtliche Wirksamkeit der Ehe in Brasilien sicherzustellen und ihre Auflösung zu ermöglichen.
Gerichtliche oder außergerichtliche Scheidung – was ist die richtige Wahl?
Das brasilianische Recht sieht zwei Formen der Scheidung vor:
Außergerichtliche Scheidung (beim Notar)
Diese Form ist schneller, und weniger bürokratisch und ist möglich, wenn:
- Einvernehmen zwischen den Ehegatten besteht
- Keine minderjährigen oder geschäftsunfähigen Kinder vorhanden sind
- Beide Parteien anwaltlich vertreten sind
(Rechtsgrundlage: Art. 733 der brasilianischen Zivilprozessordnung und Gesetz Nr. 11.441/2007)
Gerichtliche Scheidung
Eine gerichtliche Scheidung ist erforderlich, wenn:
- Kein Einvernehmen besteht
- Minderjährige oder schutzbedürftige Kinder vorhanden sind
- Fragen zu Sorgerecht, Unterhalt oder Vermögensaufteilung zu klären sind
In diesem Fall gelten die Vorschriften der Zivilprozessordnung sowie des Zivilgesetzbuches.
Was gilt, wenn die Scheidung bereits in Deutschland, Spanien oder Portugal erfolgt ist?
Wenn die Ehe bereits in einem dieser Länder geschieden wurde, ist diese Scheidung nicht automatisch in Brasilien wirksam.
Damit sie rechtliche Wirkung entfaltet, muss das ausländische Urteil vom brasilianischen Obersten Gerichtshof für Nichtverfassungsfragen (Superior Tribunal de Justiça – STJ) anerkannt werden.
Rechtsgrundlagen:
- Art. 105 I „i“ der brasilianischen Bundesverfassung
- Art. 960–965 der brasilianischen Zivilprozessordnung
Erst nach dieser Anerkennung ist die Scheidung in Brasilien rechtswirksam.
Warum eine spezialisierte rechtliche Beratung entscheidend ist
Internationale Scheidungen bringen oft komplexe Fragestellungen mit sich, etwa:
- Vermögen im Ausland
- Doppelte Staatsangehörigkeit
- Kinder aus der Ehe
- Unterschiede zwischen nationalen Rechtsordnungen
Eine spezialisierte anwaltliche Beratung im internationalen Familienrecht ist daher entscheidend, um:
- Fehler bei der Anerkennung der Ehe zu vermeiden
- Die Wirksamkeit der Scheidung in Brasilien sicherzustellen
- Ihre vermögensrechtlichen Ansprüche zu schützen
- Das Verfahren effizient und rechtssicher zu gestalten
Benötigen Sie Unterstützung bei Ihrer internationalen Scheidung?
Wenn Sie in Deutschland, Spanien oder Portugal geheiratet haben und sich in Brasilien scheiden lassen möchten oder eine im Ausland erfolgte Scheidung in Brasilien anerkennen müssen,ist eine qualifizierte rechtliche Begleitung unerlässlich und daher dringend zu empfehlen.
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Analyse Ihres Falls. Amanda Hassold, unsere brasilianische Anwältin unterstützt Sie umfassend in allen Phasen des Verfahrens – klar, strategisch und vollständig im Einklang mit dem brasilianischen Recht.






