mrlaubszeit vorbei: Warum Social-Media-Postings schnell zum Urheberrechtsproblem werden können
Die Ferienzeit ist vorbei – viele Socialmedia Feeds sind voll mit Urlaubsfotos, Reels und Partyvideos. Genau hier passieren nach den Sommerferien besonders häufig Abmahnungen Social Media.
Für Unternehmen, Influencer und Privatpersonen gilt: Inhalte nur rechtssicher posten.
Urheberrechtsverletzungen nach den Ferien: ausführliche Praxisbeispiele
→ Urlaubsfoto aus dem Netz
Eine Nutzerin lädt ein schönes Strandfoto aus der Google-Bildersuche auf Instagram hoch. Das Bild stammt von einem Profi-Fotografen und ist urheberrechtlich geschützt. Der Rechteinhaber findet die Nutzung per Bildersuche.
→ Folge:
Abmahnung, insgesamt 1.900 Euro (Schadensersatz + Anwaltskosten), verpflichtende Löschung.
→ Lehre:
Nur eigene Urlaubsbilder oder sauber lizenzierte Fotos verwenden; Lizenzbedingungen für Socialmedia genau prüfen.
→ Musik in Instagram-Reels (geschäftlich)
Ein Unternehmer postet Reels mit aktuellen Chart-Hits. Die Songs stammen nicht aus einer für Business freigegebenen Bibliothek, eine kommerzielle Lizenz liegt nicht vor.
Ergebnis: anwaltliche Abmahnung, Lizenz- und Verfahrenskosten im vierstelligen Bereich, mögliche Accountsperre.
→ Lehre:
Instagram-Business-Profile erhalten keine generelle Lizenz für Chart-Musik. Unternehmen dürfen Musik nur mit eigener (kommerzieller) Lizenz oder aus ausdrücklich freigegebenen Bibliotheken verwenden; private Nutzung innerhalb der App ist davon nicht gedeckt, wenn der Account geschäftlich genutzt wird. Lesen Sie auch den Artikel zum Thema.
→ Partyvideo mit Freunden auf TikTok
Ein Clip zeigt mehrere Gäste klar erkennbar, es liegt aber keine Einwilligung aller abgebildeten Personen vor. Ein Gast verlangt Löschung und Unterlassung; bei Ausbleiben der Reaktion drohen rechtliche Schritte und Schadensersatz wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild.
→ Lehre:
Vor dem Posten Einwilligungen einholen – idealerweise schriftlich; für Business-Accounts besonders wichtig.
→ Meme und GIF teilen
Ein beliebtes Meme oder GIF wird auf Facebook/X geteilt, die Vorlage enthält jedoch fremdes, geschütztes Material. Der Rechteinhaber mahnt ab und fordert Unterlassung sowie Zahlungen.
→ Lehre:
Memes/GIFs sind regelmäßig urheberrechtlich geschützt. Nutzung nur mit Rechteklärung oder aus freien Quellen mit Social-Media-Lizenz.
→ Videoausschnitt aus YouTube
Ein TikTok-Clip enthält einen heruntergeladenen Ausschnitt aus einem YouTube-Video ohne Erlaubnis. Das ist eine Urheberrechtsverletzung; neben Abmahnung droht die Sperrung des Accounts.
→ Lehre:
Keine Fremdclips ohne Zustimmung verwenden; lieber eigene Aufnahmen oder lizenzfreie/kommerzielle Bibliotheken nutzen.
Praxistipps für rechtssicheren Content auf Socialmedia
- Nur selbst erstellte Fotos/Videos posten oder Social-Media-tauglich lizenziertes Material verwenden
- Unternehmen: keine Chart-Musik aus der Instagram-Bibliothek nutzen; nur mit eigener Lizenz oder explizit freigegebenen Tracks arbeiten
- Bei erkennbaren Personen Einwilligung einholen (bei Minderjährigen die der Sorgeberechtigten)
- Keine fremden Memes/GIFs/Clips ohne Rechte einsetzen
- Im Zweifel eine Kanzlei für Medienrecht einbeziehen