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Werkvertrag oder Dienstvertrag bei IT-Dienstleistungen

Markus Eglof
Markus Eglof
3 Minuten Lesezeit
Erstellt: 6. Juni 2025

WENN IT-Projekte scheitern: Rechtliche Risiken und Gestaltungsoptionen

IT-Projekte sind das Herzstück der Digitalisierung und entscheidend für den Erfolg moderner Un-ternehmen. Doch die Erfahrung zeigt: Nicht jedes Projekt verläuft reibungslos, das Scheitern gehört zur unternehmerischen Realität. Die Implementierung neuer Software – sei es für Warenwirtschaft, Produktion oder Personalwesen – ist komplex. Häufig sind es nicht nur technische Hürden, sondern auch unklare Zielsetzungen, Budgetüberschreitungen, Nichteinhaltung von Fristen oder mangelnde Akzeptanz beim „Faktor Mensch“, die ein Projekt zum Entgleisen bringen. Die Ursachen sind vielfältig und reichen von unzureichender Planung über Zielkonflikte bis hin zu Performance-Problemen. Zur Eingrenzung der Risiken ist unabdingbar, im Projektvertrag die Leistungspflichten eindeutig zu definieren, Zeitpläne und Budgetgrenzen festzulegen und für den Fall der Fälle die Exitoptionen zu regeln. Doch welche Handlungsmöglichkeiten bestehen, wenn ein IT-Projekt zu scheitern droht oder bereits gescheitert ist?

Die entscheidende Weichenstellung: Werkvertrag oder Dienstvertrag

Im Falle eines gescheiterten IT-Projekts ist die rechtliche Einordnung des zugrundeliegenden Vertragsverhältnisses von zentraler Bedeutung. Hier wird vor allem unterschieden zwischen:

Werkvertrag:

Der Auftragnehmer schuldet einen konkreten, abnahmefähigen Erfolg (z.B. eine funktionierende Software). Wird dieser Erfolg nicht erzielt oder ist die Leistung mangelhaft, hat der Auftraggeber grundsätzlich Anspruch auf Nacherfüllung oder sogar das Recht zum Rücktritt vom Vertrag;

Dienstvertrag:

Der Auftragnehmer schuldet lediglich die Erbringung einer Tätigkeit, ohne einen bestimmten Erfolg zu garantieren. Ein „Mangel“ an der Leistung ist hier juristisch nur schwer zu fassen.

Wichtig: Auch wenn ein Vertrag formal als „Dienstleistungsvertrag“ bezeichnet wird, kann er rechtlich als Werkvertrag einzuordnen sein, wenn die vereinbarte Leistung auf die Schaffung eines kon-kreten Arbeitsergebnisses gerichtet ist.

Doch wann liegt ein Mangel vor und welche Ansprüche resultieren hieraus?

Ein Mangel liegt vor, wenn die tatsächlich erbrachte Leistung von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit abweicht. Grundlage hierfür sind detaillierte Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen, wie sie typischerweise in einem Pflichtenheft festgehalten werden. Das Fehlen präziser Spezifikationen erschwert die Geltendmachung von Mängeln erheblich – wie bereits erwähnt ist daher stets Grundvoraussetzung, dass die Leistungspflichten im Vertrag konkret definiert wurden.

Die Rückabwicklung: Rücktritt und Kündigung

Für den Auftragnehmer ist der Rücktritt durch den Auftraggeber das schlimmste Szenario. Sofern der Vertrag keine abweichenden Regelungen enthält, kann der Auftragnehmer dazu verpflichtet sein, die erhaltenen Zahlungen zurückzuerstatten. Alternativ kommt auch eine fristlose außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund in Betracht. Diese setzt grundsätzlich voraus, dass einem Vertragsteil die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar geworden ist und ein Fehlverhalten der jeweils anderen Seite vorliegt. Die Kündigung wirkt – im Gegensatz zum Rücktritt – nur für die Zukunft.

Welche Schadensersatzforderungen können Bestehen?

Neben Rücktritt und Kündigung können bei einem gescheiterten IT-Projekt erhebliche Schadensersatzansprüche begründet sein. Hierunter können auch vergebliche Aufwendungen fallen, die in Er-wartung der Realisierung des IT-Projekts getätigt wurden. Ersatzfähige Aufwendungen können bei IT-Verträgen neben Einbau-, Installations-, und Transportkosten auch eigene Arbeitsleistungen, die Anschaffung von Zubehör oder Kosten für die Programmierung von Schnittstellen sein. Zudem können Personalkosten für eine Einarbeitung des eigenen Personals für den späteren Umgang mit der vertragsgegenständlichen Software ersatzfähig sein. Für die Geltendmachung von Schadenser-satzansprüche ist jedoch stets der detaillierte Nachweis des entstandenen Schadens erforderlich.

 

Fazit:

Sorgfalt bei Vertragsgestaltung und Projektsteuerung zahlt sich aus

Die juristische Aufarbeitung gescheiterter IT-Projekte ist komplex und birgt erhebliche Risiken, sowohl für Auftraggeber als auch für Auftragnehmer. Eine sorgfältige, vorausschauende Vertragsgestaltung, präzise Leistungsbeschreibungen und eine professionelle Projektsteuerung sind die beste Prävention, um kostspielige Streitigkeiten zu vermeiden.

Sollte ein IT-Projekt dennoch in Schieflage geraten, stehen wir Ihnen gerne mit unserer Expertise zur Seite. Wir prüfen die rechtlichen Möglichkeiten, unterstützen Sie bei Verhandlungen und vertreten Ihre Interessen, um eine bestmögliche Lösung zu erzielen.

Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie kompetent und lösungsorientiert.

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