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Widerrufsbelehrung Urteil – keine Faxnummer erforderlich

Fabian Wassermann
Fabian Wassermann
2 Minuten Lesezeit
Erstellt: 20. August 2025

BGH: Keine Faxnummer in der Widerrufsbelehrung erforderlich – was Unternehmer jetzt wissen müssen

Mit Beschluss vom 22. Juli 2025 (VIII ZR 5/25) hat der Bundesgerichtshof eine praxisrelevante Entscheidung für alle Unternehmer getroffen, die Waren über das Internet verkaufen bzw. im Fernabsatz anbieten. Der BGH stellte klar, dass eine Telefaxnummer in der Widerrufsbelehrung nicht zwingend erforderlich ist, sofern der Unternehmer dem Verbraucher seine Postanschrift und eine funktionierende E-Mail-Adresse mitteilt. Damit folgt der BGH seiner Linie aus einem früheren Beschluss vom Februar 2025 und passt die Anforderungen an moderne Kommunikationsgewohnheiten an.

Im konkreten Fall hatte der beklagte Händler in seinem Impressum eine nicht erreichbare Faxnummer angegeben, gleichzeitig aber in der Widerrufsbelehrung seine Postanschrift und E-Mail-Adresse korrekt aufgeführt. Der BGH sah darin keinen Grund, die Widerrufsbelehrung als fehlerhaft zu bewerten. Selbst wenn der Verbraucher – rein hypothetisch – einen Widerruf per Fax senden wollte und dieser Übermittlungsweg scheitern würde, wäre er nicht daran gehindert, sein Widerrufsrecht per E-Mail oder Post rechtzeitig und wirksam auszuüben. Ein verständiger Durchschnittsverbraucher würde in einem solchen Fall schlicht auf ein anderes, funktionierendes Kommunikationsmittel ausweichen.

Rechtssicherheit für Unternehmer

Für Unternehmer bedeutet diese Entscheidung Rechtssicherheit und zugleich eine Vereinfachung bei der Gestaltung der Widerrufsbelehrung. Wer keine Faxnummer mehr aktiv nutzt, muss diese weder im Impressum noch in der Belehrung angeben. Wichtig ist lediglich, dass Postanschrift und E-Mail-Adresse korrekt und funktionsfähig sind. Händler sollten dennoch regelmäßig prüfen, ob die im Impressum und in der Widerrufsbelehrung angegebenen Kontaktinformationen aktuell und erreichbar sind, um Abmahnungen oder unnötige Verbraucherbeschwerden zu vermeiden.

Unsere Kanzlei berät Online-Händler seit vielen Jahren umfassend bei der rechtssicheren Gestaltung ihres Online-Shops. Gerne unterstützen wir auch Sie – melden Sie sich einfach telefonisch oder über unser Kontaktformular.

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